Hallo,
eine Person wohnt in einer Wohnung wo Asbest-Nachtspeicher-Heizungen sind, die mind. 25 Jahre alt sein müssen. Eine Typenbezeichnung ist nicht mehr erkennbar, aber dort ist höchstwahrscheinlich Asbest entahlten.
Mit welcher Verordnung kann man den Vermieter dazu zwingen, dass diese Geräte fachmännisch ausgebaut und gegen neue ausgetauscht werden ?
Danke im voraus.
Gruß, Marsi
Hi Marsi,
Mit welcher Verordnung kann man den Vermieter dazu zwingen, dass diese Geräte fachmännisch
ausgebaut und gegen neue ausgetauscht werden ?
mit keiner, sondern höchstens mit einem Gutachten zum Asbestgahlt der Raumluft. Von Nachtspeicheröfem gehen nicht automatisch Gefahren aus, auch nicht dann, wenn sie Asbest enthalten.
Gruß Ralf
hallo ralf,
diese aussage kann so nicht stimmen.
es gibt eine verordnung , die besagt, daß asbest-nachtspeicherheizungen nicht mehr in wohnungen stehen dürfen.
in meiner alten wohnung hat der vermieter damals auch die alten auswechseln lassen müssen.
gruß, marsi
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Hallo
diese aussage kann so nicht stimmen.
es gibt eine verordnung , die besagt, daß
asbest-nachtspeicherheizungen nicht mehr in wohnungen stehen
dürfen.
???
Hast Du nicht oben das hier geschrieben??
Mit welcher Verordnung kann man den Vermieter dazu zwingen, dass diese Geräte fachmännisch
ausgebaut und gegen neue ausgetauscht werden ?
Wenn, es richtig ist, und Du weißt, dass eine solche Verordnung gibt, versuch es doch mit Dieser…
in meiner alten wohnung hat der vermieter damals auch die
alten auswechseln lassen müssen.
Na dann frag doch Deinen ehemailgen vermieter, der muss es wissen…
Greetz, Bommel
Hallo,
eine Person wohnt in einer Wohnung wo
Asbest-Nachtspeicher-Heizungen sind, die mind. 25 Jahre alt
sein müssen. Eine Typenbezeichnung ist nicht mehr erkennbar,
aber dort ist höchstwahrscheinlich Asbest entahlten.
Mit welcher Verordnung kann man den Vermieter dazu zwingen,
dass diese Geräte fachmännisch ausgebaut und gegen neue
ausgetauscht werden ?
Hallo,
nach der mir bekannten Liste der Hersteller von Nachtspeicherofen wurden die letzten Nachtspeicherofen mit asbesthaltigen Materialien Ende 1976 ausgeliefert.
Im Übrigen sind Gesundheitsgefahren nur bei Defekten möglich oder beim Ausbau.
Also hier zuerst einmal das Typenschild ansehen und dann im örtlichen Fachhandel nachfragen, oder direkt beim Hersteller, ob diese Ofen bereits anch neuem Stanmd der Technik gebaut wurden.
Grüsse Günter
Hi Marsi,
in meiner alten wohnung hat der vermieter damals auch die alten auswechseln lassen müssen.
dann wäre es ja das einfachste, selbigen Vermieter zu fragen, der sollte es eigentlich wissen. Oder grüßt Ihr Euch nicht mehr?
Jedoch, ich gebe zu bedenken: Wenn nicht einmal GünterW eine passende Verordnung kennt, dann brauchen wir nicht weiter zu suchen.
Gruß Ralf
eine richtige Verordnung ist es nicht … aber schau selbst
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