Hallo zusammen,
angenommen es wird ein Haus mit einem großen Garten vermietet. Es soll vereinbart werden, dass sich der Mieter in eigener Regie um die Gartenpflege (Heckenschneiden und Rasen mähen) kümmert. Das soll im Mietvertrag vereinbart werden, tatsächlich kümmert sich jedoch die Mietpartei erfahrungsgemäß nicht um die Gartenpflege. Wie könnte eine wirksame Vereinbarung gestaltet sein, die beiden Mietparteien entgegenkommt. Möchte der Vermieter eine Ersatzvorname durch den Mieter vergütet bekommen, so müsste dann auch im Vorfeld geregelt werden, wie hoch bzw. beit die Hecken und wie hoch das Gras wachsen dürfte? (es muss kein Zierrasen sein nur etwas gepflegt sollte es schon aussehen und die Hecken sollen nicht regelmäßig zu den Nachbarn rüberwachsen)- Ich denke eine schriftliche Aufforderung müßte trotzdem erfolgen?
Gibt es da elegantere Lösungen?
Nun meiner Meinung nach, kann der Eigentümer (ET) dies nicht wirklich gegenüber Eigentümer-Gemeinschaft voll auf den Mieter verlagern.
Nur wirklich einfache Arbeiten, wie Rasenmähen, kann vom Mieter erwartet werden. Alles andere wie Heckenschneiden ist schon schwieriger und da kann manches auch falsch gemacht und Schaden angerichtet werden!
(siehe unten Zeitungsbericht)
Es soll vereinbart werden, dass sich der Mieter in eigener
Regie um die Gartenpflege (Heckenschneiden und Rasen mähen)
kümmert. Das soll im Mietvertrag vereinbart werden,
"Gartenarbeit macht Spaß, so empfinden es viele Mieter. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, sind sie oft trotzdem vertraglich verpflichtet, sich um die Freifläche zu kümmern. Wie weit geht aber der Zwang zum Gärtnern? Das hatte dass Landgericht Detmold (Aktenzeichen 2 S 180/88) zu klären.
Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das Umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist laut Gericht eindeutig Sache des Eigentümers." Quelle:http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/291622/arti…
angenommen es wird ein Haus mit einem großen Garten vermietet.
Es soll vereinbart werden, dass sich der Mieter in eigener
Regie um die Gartenpflege (Heckenschneiden und Rasen mähen)
kümmert. Das soll im Mietvertrag vereinbart werden,
tatsächlich kümmert sich jedoch die Mietpartei erfahrungsgemäß
nicht um die Gartenpflege. Wie könnte eine wirksame
Vereinbarung gestaltet sein, die beiden Mietparteien
entgegenkommt.
Es muss hier umlagefähig bei den Betriebskosten vereinbart werden im Mietvertrag „Kosten der Gartenpflege“. Dies bedeutet dann, dass der Mieter die anteiligen Kosten tragen muss, ob er selbst die Arbeiten vornimmt oder der Vermieter jemand beauftragt, muss letztlich dann geklärt werden. Es muss also der Zusatz rein " Der Mieter übernimmt die Gartenpflege, Rasenpflege und Hecken schneiden in eigener Regie. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, darf der VM nach eienr einmaligen Aufforderung, dere der Mieter nicht nachkommt, auf Kosten des Mieters die notwendigen Arbeiten ausführen". Am Besten diesen Zusatz am Ende des Vertrages, meist ist dort ein §, in welchen Zusatzvereinbarungen geschrieben werden sollen.
Möchte der Vermieter eine Ersatzvorname durch
den Mieter vergütet bekommen, so müsste dann auch im Vorfeld
geregelt werden, wie hoch bzw. beit die Hecken und wie hoch
das Gras wachsen dürfte? (es muss kein Zierrasen sein nur
etwas gepflegt sollte es schon aussehen und die Hecken sollen
nicht regelmäßig zu den Nachbarn rüberwachsen)- Ich denke
eine schriftliche Aufforderung müßte trotzdem erfolgen?
Gibt es da elegantere Lösungen?
Diese Möglichkeit mit der Höhe des Rasens oder der Hecke funktioniert nicht.
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
In dem Fall ist für mich ganz klar, daß der Mieter nicht nur das Haus, sondern auch den Rest des Grundstückes mietet.
Wenn die Gartenpflege betreffend nichts im Mietvertrag steht, würde ich davon ausgehen, daß der Mieter, genau wie das Haus, auch den Garten zu pflegen hat. Sollte er dies nicht tun, sondern einen sog. „Naturgarten“ wachsen lassen, so müßte er den Ursprungszustand spätestens bei Auszug wieder herstellen.
So sehe ich es jedenfalls und würde, falls es nicht so ist, gerne erfahren, was ich falsch gedacht habe.
Gruß
Sticky
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Die Idee mit der einmaligen Aufforderung und der anschließenden Ersatzvorname finde ich sehr gut.
Ein Zusatz wurde in der Vergangenheit zwar immer vereinbart (jedoch ohne auf die kostenpflichtige Ersatzvornahme hinzuweisen).
Tatsächlich musste sich jedoch der Vermieter um die Gartenpflege kümmern (dh. 250 Km Anreise für ein paar Stunden Arbeit im Garten)und hat dafür nichts genommen - ist aber auf Dauer keine Lösung, zumal auch die Nachbarn wert darauf legen, dass die Hecken nicht zu hoch werden.