Es haben 4-5 Studenten seit 6 Jahren zusammen in einer WG gewohnt, wobei oftmals der ein oder andere Mitbewohner immer gewechselt hat. Bisher wurde es bei Auszug immer so gehandhabt, dass derjenige der auszieht, dieses den anderen Mitbewohnern mitteilt, woraufhin diese sich wieder um einen neuen Mitbewohner gekümmert haben. Der Name wurde im Mietvertrag einfach umgetragen und die Sache war OK. Natürlich wurde hier auch die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten. Beim letzten Mal sind zwei gleichzeitig ausgezogen, die 3 Monate vorher den anderen ihre Kündigung mündlich mitgeteilt haben. Den anderen war dies wohl egal und kümmerten sich nicht um Nachmieter. Zwei Wochen vor Auszug machten die restlichen Streß und meinten, dass sie das mit der Kündigung nicht mitbekommen hätten, und dies doch bitte schriftlich an alle Mitbewohner und an den Vermieter zu tätigen sei. Daraufhin wurde von 2 Personen eine Kündigung an den Vermieter geschrieben, die 5 Tage vor Auszug vom Vermieter (ohne Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist) anerkannt und unterschrieben wurde.
Sind bei der schriftlichen Kündigung unbedingt die 3 Monate einzuhalten? Ist die Kündigung gültig, auch wenn das Mietverhältnis nur 5 Tage vor Auszug mit beiderseitigen Einverständnis (Mieter/Vermieter) beendet wurde?
Gruß
Simone
Es haben 4-5 Studenten seit 6 Jahren zusammen in einer WG
gewohnt, wobei oftmals der ein oder andere Mitbewohner immer
gewechselt hat. Bisher wurde es bei Auszug immer so
gehandhabt, dass derjenige der auszieht, dieses den anderen
Mitbewohnern mitteilt, woraufhin diese sich wieder um einen
neuen Mitbewohner gekümmert haben. Der Name wurde im
Mietvertrag einfach umgetragen und die Sache war OK. Natürlich
wurde hier auch die 3 monatige Kündigungsfrist eingehalten.
Beim letzten Mal sind zwei gleichzeitig ausgezogen, die 3
Monate vorher den anderen ihre Kündigung mündlich mitgeteilt
haben. Den anderen war dies wohl egal und kümmerten sich nicht
um Nachmieter. Zwei Wochen vor Auszug machten die restlichen
Streß und meinten, dass sie das mit der Kündigung nicht
mitbekommen hätten, und dies doch bitte schriftlich an alle
Mitbewohner und an den Vermieter zu tätigen sei. Daraufhin
wurde von 2 Personen eine Kündigung an den Vermieter
geschrieben, die 5 Tage vor Auszug vom Vermieter (ohne
Einhaltung der 3 Monate Kündigungsfrist) anerkannt und
unterschrieben wurde.
Sind bei der schriftlichen Kündigung unbedingt die 3 Monate
einzuhalten? Ist die Kündigung gültig, auch wenn das
Mietverhältnis nur 5 Tage vor Auszug mit beiderseitigen
Einverständnis (Mieter/Vermieter) beendet wurde?
Hallo Simone,
in der Regel hat der Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Kürzere Kündigungsfristen dürfen vereinbart werden. Nicht erlaubt sind längere Kündigungsfristen.
Der Vermieter kann selbstverständlich mit einem Mieter in beiderseitigem Einverständnis das Mietverhältnis beenden. Aber ---- da er ja einen Mietvertrag mit einer WG abgeschlossen hat, kann er dann aber die Mehrkosten, die durch den Ausfall eines Mieters entstehen, dem er , der VM ohne Zustimmung der anderen Mitmieter den vorzeitigen Auszug erlaubt hat, nicht auf den Rest der Mieter umlegen. Der VM hat durch eigenes Verschulden hier einen Anspruch auf Miete verwirkt, wenn er ohne Zustimmung der Mitmieter einen der Mieter aus dem Vertrag entlässt, obwohl dieser eine dreimonatige Frist einzuhalten hatte.
Grüsse Günter