Moin, liebe Experten, folgende Frage:
Angenommen ein Mieter entdeckt bei Einzug in das gemietete Haus, dass die Telefonleitung, die von draussen durch die Garage und dann ins Haus führt,scheinbar mutwillig zerstört ist. Telefonieren also nicht möglich. Die „von den Mützen“ (Telekom) kommen und setzen die Leitung wieder instand. Wer muss die Instandsetzungskosten zahlen? Mieter oder Vermieter?
Danke und Gruß von Andrea
Also ohne mich groß im Mietrecht auszukennen, natürlich der Vermieter. Außer der Mieter hat die zerstörung mutwillig herbeigeführt und der Vermieter kann im dieses nachweisen.
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Hallo,
für den Anschluss ist der Mieter zuständig. Wenn hier also die Zuleitungen beschädigt waren, der Mieter hat die Telekom beauftragt, wird er auch die Kosten tragen müssen.
Und zwar schon alleine aus dem Grund, dass der Mieter die Telekom beauftragt hat und nicht den VM aufgefordert hat, den Mangel zu beseitigen.
Eigentlich hilft da nur das Gespräch mit dem Vermieter. Wenn er aber schon so vermietet, ist es zweifelhaft, dass er sich auf Entgegenkommen einlässt.
Grüsse Günter
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