Hallo Experten,
nachdem das Drama Sanierung der Balkone und Wärmedämmung der Fassade an einem 6 Parteien MF-Haus beendet ist, bestehen in der EG-Wohnung noch folgende Mängel, die strittig bleiben.
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Es wurden 2 Schutzgitter vor den Fenstern entfernt mit der Begründung, dies müsse wegen evtl. Wärmebrücken geschehen.
Nach Beendigung der Arbeiten wurden die vormals fest und sicher IN der Wand einzementierten Gitter nur noch AUF die Fassade gesetzt und verschraubt. Nach Auskunft eines Polizeiberaters, der sich die Gittermontage vor Ort angeschaut hat, ist diese Weise keineswegs sicher. -
Ein Zaun, der vormals die kleine Gartenfläche vor der Wohnung vom Nachbargrundstück begrenzte und abschloß ist noch nicht wieder gesetzt, so dass praktisch die Wohnung nach hinten völlig offen ist. Da eine Treppe vom Balkon in den Garten führt, kann keine Balkontür ohne Aufsicht offen bleiben - da ja Gott und die Welt rein laufen kann ;-(
Außerdem wurde angekündigt, dass wenn der Zaun gesetzt wird, dieser mit einer Tür versehen wird ! Muss der Mieter das dulden ? Vorher war keine Tür vorhanden. Wollte jemand auf das Grundstück und damit quasi auch in den Wohnbereich des Mieters, musste er/sie durch den Heizungskeller. -
Im Balkon waren mittels zweier 4-Kanthölzer auf die Haken verschraubt waren, 8 Wäscheleinen gespannt, so dass die Möglichkeit gegeben war, Wäsche zu trocknen. Diese wurden entfernt. Es war zugesagt, dass nach Beendigung der Arbeiten, diese Möglichkeit wieder hergestellt wird.
Da die Handwerker und die HV sich im Verlauf der Arbeiten zerstritten haben, will nun niemand diese Arbeiten erledigen bzw. wird auf den Herbst vertröstet.
Der Mieter möchte nun für diese 3 Posten, die bereits mehrfach angemahnt wurden, eine Mietminderung einbehalten. Wie hoch darf diese angesetzt werden ?
Gruss
gretell
und danke trotzdem.