Ärger mit Vermieter

Hallo zusammen,

ich bräuchte Rat zu einer fiktiven Geschichte:

Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten gemietet.
Dieser gehört zu einem Mehrfamilienhaus und ist durch ein Tor
abgetrennt und hat auch einen eigenen Eingang.
Im Mietvertrag gibt es eine Vereinbarung, daß der Vermieter durch den
Eingang gehen kann, der zu dem vermieteten Garten gehört, um z.B.
gemähten Rasen zu entsorgen.
Nun war das aber nicht mehr das einzige was passierte…
Die Mieter konnten nicht mal 5 Minuten da sitzen, ohne daß nicht
jemand plötzlich im Garten stand (sei es Kinder des Vermieters oder
die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses).
Daraufhin hat man mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, daß man
ein Schloß am Tor anbringt, damit nicht jeder den Garten betreten
kann.
Das wurde auch so von Ihm akzeptiert. Es sollte auch ein Schlüssel
zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde auch schriftlich mitgeteilt, daß wenn der Verm. durch
möchte vorher Bescheid zu geben hat.
Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

Desweiteren waren die Mieter 2 Monatsmieten (Juni, Juli) im
Rückstand, die dem Vermieter aber in bar gegeben wurden (Zeugen dafür
vorhanden).
Der Vermieter sagte, daß er noch eine Quittung vorbeibringen würde.
Von da an wurde er nie wieder gesehen und geht den Mietern aus dem
Weg.
Er wurde schon zweimal (einmal schriftlich, einmal per SMS)
aufgefordert eine Quittung zu erstellen. Gemeldet hat er sich aber
nicht.
Nun kam Anfang August die fristlose Kündigung, da die Mieter
„angeblich“ die Miete für die Monate Juni, Juli und August nicht
bezahlt hätten…
Und der Garten soll bis zum 31.08. geräumt werden, ansonsten
Räumungsklage.

Aber da die Mieter unter den o.g. Umständen sowieso keine Lust mehr
darauf hatten, haben diese letzte Woche Ihre Sachen dort rausgeholt.

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese weg.
Kann er das verlangen?

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein Strom-
und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit ganz
zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden war…
Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin des
Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.
Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der Sachbeschädigung
beschuldigt.

Kann mir jemand weiterhelfen was zu tun wäre?
Immerhin ist der Garten ja noch bis zum Ende des Monats gemietet…

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Gruß
Axl

Hallo,

Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

–> Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt

Desweiteren waren die Mieter 2 Monatsmieten (Juni, Juli) im
Rückstand, die dem Vermieter aber in bar gegeben wurden
(Zeugen dafür vorhanden).
Der Vermieter sagte, daß er noch eine Quittung vorbeibringen
würde.

Die Quittung dient lediglich dem Beweis der Zahlung. Wenn der Beweis auf andere Weise erbracht werden kann (Zeugen) ist sie unnötig.

Nun kam Anfang August die fristlose Kündigung, da die Mieter
„angeblich“ die Miete für die Monate Juni, Juli und August
nicht bezahlt hätten…

Zumindest August scheint mir noch offen zu sein?
Kündigung ist unwirksam, da nur eine Monatsmiete offen ist. Da der Mieter aber mit einer Vertragsauflösung einverstanden ist, sollte er hier nicht widersprechen, da bei Unwirksamkeit der Kündigung eine neue Kündigung ausgesprochen werden muss und der Mieter dann 3 Monate auf der Mietzahlung hängen bleibt.

Und der Garten soll bis zum 31.08. geräumt werden, ansonsten
Räumungsklage.

Da nach Auffassung des Vermieters eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde ist die Räumungsfrist sicherlich aus seiner Sicht angemessen.

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese
weg.

Beweis für die Zustimmung?

Kann er das verlangen?

Er kann grundsätzlich eine Wiederherstellung des Ursprungszustandes verlangen. Wenn es sich jedoch um eine Verbesserung handelt, wäre er dämlich.

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein
Strom- und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit
ganz zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden
war…

Da freut sich der Vermieter.

Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin
des Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.

Wem gehörten diese Sachen? Dem Mieter? Dann kein Problem. Dem Vermieter? Dann schulden die Mieter natürlich die Rückgabe (uabhängig vom Wert der Sachen).

Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der Sachbeschädigung beschuldigt.

Jeder ist frei darin, einen Verdacht auf Straftaten der Polizei zu melden. Es ist sicher sinnvoll, bei der Polizei Aussagen zu machen, die der Staatsanwaltschaft helfen, zu erkennen, dass keine Straftat vorliegt. Dabei natürlich nicht lügen. Wenn die „gestohlenen“ Sachen tatsächlich dem Vermieter gehören, braucht man auch keine Aussage bei der Polizei zu machen, da man sich nicht selbst belasten muss.

Hallo,

Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten
gemietet.
Dieser gehört zu einem Mehrfamilienhaus und ist durch ein Tor
abgetrennt und hat auch einen eigenen Eingang.
Im Mietvertrag gibt es eine Vereinbarung, daß der Vermieter
durch den
Eingang gehen kann, der zu dem vermieteten Garten gehört, um
z.B.
gemähten Rasen zu entsorgen.
Nun war das aber nicht mehr das einzige was passierte…
Die Mieter konnten nicht mal 5 Minuten da sitzen, ohne daß
nicht
jemand plötzlich im Garten stand (sei es Kinder des Vermieters
oder
die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses).
Daraufhin hat man mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, daß
man
ein Schloß am Tor anbringt, damit nicht jeder den Garten
betreten
kann.
Das wurde auch so von Ihm akzeptiert. Es sollte auch ein
Schlüssel
zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde auch schriftlich mitgeteilt, daß wenn der
Verm. durch
möchte vorher Bescheid zu geben hat.
Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

Hier ist eventuell Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zu erstatten. Viel helfen wird es wohl kaum.

Desweiteren waren die Mieter 2 Monatsmieten (Juni, Juli) im
Rückstand, die dem Vermieter aber in bar gegeben wurden
(Zeugen dafür
vorhanden).
Der Vermieter sagte, daß er noch eine Quittung vorbeibringen
würde.
Von da an wurde er nie wieder gesehen und geht den Mietern aus
dem
Weg.
Er wurde schon zweimal (einmal schriftlich, einmal per SMS)
aufgefordert eine Quittung zu erstellen. Gemeldet hat er sich
aber
nicht.
Nun kam Anfang August die fristlose Kündigung, da die Mieter
„angeblich“ die Miete für die Monate Juni, Juli und August
nicht
bezahlt hätten…

Wenn es für die Geldübergabe Zeugen gibt sollten die Mieter den VM auffordenr, unverzüglich innerhlab einer Woche die Bestätigung des Gelderhaltes zu erklären, ansonsten würde die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Klärung übergeben. Bleibt der VM bei seiner Behauptung, obwohl die Mieetr die Zahlung beweisen können, sollten die Mieter dann tatsächlich Strafantrag wegen des Verdachtes des Betruges erstatten.

Da hier wohl die August-Miete auch nicht bezahlt ist, zumindest darauf achten, dass am kommenden Samstag der 3. September ist. Zumindest ist in den Hinweisen zur Behauptung, dass Juni, Juli, August nicht gezahlt worden sind zum August nichts ausgesagt. Unpünktliche Zahlung kann allerdings zur Abmahnung und Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall führen.

Nachdme 2 Mieten offen sein müssen, wäre die Kündigung unwirksam. Daher muss widersprochen werden.

Der Kündigung muss selbstverständlich widersprochen werden. Ein Schweigen auf diese Kündigung bedeutet letztlich soviel als die Anerkennung der Richtkeit der Kündigungsgründe. Die Annahme der Kündigung ohne Widerspruchsverfahren gibt dem VM zudem dann sogar die Möglichkeit für Mietausfälle und andere Kosten Schadenersatz zu verlangen.

Und der Garten soll bis zum 31.08. geräumt werden, ansonsten
Räumungsklage.

Bei Auszug müssen die Mieter selbstverständlich einen geräumte Garten
übergeben.

Aber da die Mieter unter den o.g. Umständen sowieso keine Lust
mehr
darauf hatten, haben diese letzte Woche Ihre Sachen dort
rausgeholt.

Ich glaube nicht, dass es so geht. Hier haben die Mieter wohl „völlig blind“ gehandelt.

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese
weg.
Kann er das verlangen?

es kommt auf die Zustimmung und die Art, was vereinbart wurde, an.

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein
Strom-
und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit
ganz
zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden
war…
Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin
des
Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.
Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der
Sachbeschädigung
beschuldigt.

ja, hier muss - notfalls zuerst über Beratungshilfe - ein Anwalt ran. In Sachen der Anzeige wegen Diebstahls und Sachbeschädigung wird zu klären sein - durch einen Anwalt - der Akteneinsicht beantragen wird - sich ohne Anwalt vorerst nicht zu äussern und wenn die Mieetr beweisen können, dass hiuer tatsächlich der VM Behauptungen aufstellt, die er sogar zur Anzeieg bringt, ob hier nicht vorsätzlich eine falsche Anschuldigung vorliegt. Dies muss ein Anwalt prüfen.

Grüsse Günter

Hallo,

anbei meine Anmerkungen:

Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten
gemietet.
Dieser gehört zu einem Mehrfamilienhaus und ist durch ein Tor
abgetrennt und hat auch einen eigenen Eingang.
Im Mietvertrag gibt es eine Vereinbarung, daß der Vermieter
durch den
Eingang gehen kann, der zu dem vermieteten Garten gehört, um
z.B.
gemähten Rasen zu entsorgen.
Nun war das aber nicht mehr das einzige was passierte…
Die Mieter konnten nicht mal 5 Minuten da sitzen, ohne daß
nicht
jemand plötzlich im Garten stand (sei es Kinder des Vermieters
oder
die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses).
Daraufhin hat man mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, daß
man
ein Schloß am Tor anbringt, damit nicht jeder den Garten
betreten
kann.
Das wurde auch so von Ihm akzeptiert. Es sollte auch ein
Schlüssel
zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde auch schriftlich mitgeteilt, daß wenn der
Verm. durch
möchte vorher Bescheid zu geben hat.
Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

Hier ist eventuell Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zu
erstatten. Viel helfen wird es wohl kaum.

Wird wohl nicht viel bringen…
Wie sieht´s denn mit Hausfriedensbruch aus?
Für den Garten existiert ja ein Mietvertrag wie für eine Wohnung…

Wenn es für die Geldübergabe Zeugen gibt sollten die Mieter
den VM auffordenr, unverzüglich innerhlab einer Woche die
Bestätigung des Gelderhaltes zu erklären, ansonsten würde die
Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren
Klärung übergeben. Bleibt der VM bei seiner Behauptung, obwohl
die Mieetr die Zahlung beweisen können, sollten die Mieter
dann tatsächlich Strafantrag wegen des Verdachtes des Betruges
erstatten.

Diese Möglichkeit wäre zu nutzen.

Da hier wohl die August-Miete auch nicht bezahlt ist,
zumindest darauf achten, dass am kommenden Samstag der 3.
September ist. Zumindest ist in den Hinweisen zur Behauptung,
dass Juni, Juli, August nicht gezahlt worden sind zum August
nichts ausgesagt. Unpünktliche Zahlung kann allerdings zur
Abmahnung und Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall
führen.

Nachdme 2 Mieten offen sein müssen, wäre die Kündigung
unwirksam. Daher muss widersprochen werden.

Der Kündigung muss selbstverständlich widersprochen werden.
Ein Schweigen auf diese Kündigung bedeutet letztlich soviel
als die Anerkennung der Richtkeit der Kündigungsgründe. Die
Annahme der Kündigung ohne Widerspruchsverfahren gibt dem VM
zudem dann sogar die Möglichkeit für Mietausfälle und andere
Kosten Schadenersatz zu verlangen.

Ja, die Miete für August ist noch offen.

Aber da die Mieter unter den o.g. Umständen sowieso keine Lust
mehr
darauf hatten, haben diese letzte Woche Ihre Sachen dort
rausgeholt.

Ich glaube nicht, dass es so geht. Hier haben die Mieter wohl
„völlig blind“ gehandelt.

Also besser der Kündigung widersprechen und selbst kündigen?

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese
weg.
Kann er das verlangen?

es kommt auf die Zustimmung und die Art, was vereinbart wurde,
an.

Liegt leider nichts schriftliches vor. Aber der Vermieter hat noch Tips gegeben, wie man es besser machen sollte…

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein
Strom-
und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit
ganz
zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden
war…
Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin
des
Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.
Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der
Sachbeschädigung
beschuldigt.

ja, hier muss - notfalls zuerst über Beratungshilfe - ein
Anwalt ran. In Sachen der Anzeige wegen Diebstahls und
Sachbeschädigung wird zu klären sein - durch einen Anwalt -
der Akteneinsicht beantragen wird - sich ohne Anwalt vorerst
nicht zu äussern und wenn die Mieetr beweisen können, dass
hiuer tatsächlich der VM Behauptungen aufstellt, die er sogar
zur Anzeieg bringt, ob hier nicht vorsätzlich eine falsche
Anschuldigung vorliegt. Dies muss ein Anwalt prüfen.

Die Lampen und die Steckdosen wurden selbst vom Mieter gekauft (leider keine Quittung mehr).
Ausserdem ist der Garten ja noch gemietet.
Hätte der Vermieter dies nicht als Mangel beanstanden sollen und die Beseitigung verlangen sollen?
Ich meine ein normaler Vermieter macht erst auf einen Mangel aufmerksam und beschuldigt nicht sofort den Mieter der Sachbeschädigung.

Gruß
Axl

Hallo,

anbei meine Anmerkungen:

Nehmen wir mal an letztes Jahr hat jemand einen Garten
gemietet.
Dieser gehört zu einem Mehrfamilienhaus und ist durch ein Tor
abgetrennt und hat auch einen eigenen Eingang.
Im Mietvertrag gibt es eine Vereinbarung, daß der Vermieter
durch den
Eingang gehen kann, der zu dem vermieteten Garten gehört, um
z.B.
gemähten Rasen zu entsorgen.
Nun war das aber nicht mehr das einzige was passierte…
Die Mieter konnten nicht mal 5 Minuten da sitzen, ohne daß
nicht
jemand plötzlich im Garten stand (sei es Kinder des Vermieters
oder
die anderen Mieter des Mehrfamilienhauses).
Daraufhin hat man mit dem Vermieter gesprochen und gesagt, daß
man
ein Schloß am Tor anbringt, damit nicht jeder den Garten
betreten
kann.
Das wurde auch so von Ihm akzeptiert. Es sollte auch ein
Schlüssel
zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin wurde auch schriftlich mitgeteilt, daß wenn der
Verm. durch
möchte vorher Bescheid zu geben hat.
Eines Tages war allerdings das Tor ausgehebelt und geöffnet.

Hier ist eventuell Strafanzeige wegen Sachbeschädigung zu
erstatten. Viel helfen wird es wohl kaum.

Wird wohl nicht viel bringen…
Wie sieht´s denn mit Hausfriedensbruch aus?
Für den Garten existiert ja ein Mietvertrag wie für eine
Wohnung…

Solche Fälle werden meist eingestellt.

Wenn es für die Geldübergabe Zeugen gibt sollten die Mieter
den VM auffordenr, unverzüglich innerhlab einer Woche die
Bestätigung des Gelderhaltes zu erklären, ansonsten würde die
Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren
Klärung übergeben. Bleibt der VM bei seiner Behauptung, obwohl
die Mieetr die Zahlung beweisen können, sollten die Mieter
dann tatsächlich Strafantrag wegen des Verdachtes des Betruges
erstatten.

Diese Möglichkeit wäre zu nutzen.

Da hier wohl die August-Miete auch nicht bezahlt ist,
zumindest darauf achten, dass am kommenden Samstag der 3.
September ist. Zumindest ist in den Hinweisen zur Behauptung,
dass Juni, Juli, August nicht gezahlt worden sind zum August
nichts ausgesagt. Unpünktliche Zahlung kann allerdings zur
Abmahnung und Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall
führen.

Nachdme 2 Mieten offen sein müssen, wäre die Kündigung
unwirksam. Daher muss widersprochen werden.
Der Kündigung muss selbstverständlich widersprochen werden.
Ein Schweigen auf diese Kündigung bedeutet letztlich soviel
als die Anerkennung der Richtkeit der Kündigungsgründe. Die
Annahme der Kündigung ohne Widerspruchsverfahren gibt dem VM
zudem dann sogar die Möglichkeit für Mietausfälle und andere
Kosten Schadenersatz zu verlangen.

Ja, die Miete für August ist noch offen.

hatte ich vermutet.

Aber da die Mieter unter den o.g. Umständen sowieso keine Lust
mehr
darauf hatten, haben diese letzte Woche Ihre Sachen dort
rausgeholt.

Ich glaube nicht, dass es so geht. Hier haben die Mieter wohl
„völlig blind“ gehandelt.

Also besser der Kündigung widersprechen und selbst kündigen?

ja, und zwar jetzt bis spätestens 3. September ( Achtung, der Samstag zählt nach neuester Rechtsprechung als Werktag). Die Miete sollte auf jeden Fall gezahlt werden. Vorschlag, die Miete September rechtzeitig überweisen und auf dem Beleg Verwendungszweck „Miete September 2005“ angeben. Dann kann der VM nicht mit Rückständen aufrechnen. Du kannst dann aber über diesen Rückstand versuchen Ratenzahlung zu vereinbaren.

Für ein Schwimmbecken wurde vor ca. 3 Monaten eine Betonplatte
gemacht, damit es grade steht.
Der Vermiteter war damit einverstanden, nur jetzt soll diese
weg.
Kann er das verlangen?

es kommt auf die Zustimmung und die Art, was vereinbart wurde,
an.

Liegt leider nichts schriftliches vor. Aber der Vermieter hat
noch Tips gegeben, wie man es besser machen sollte…

Dann kann man von der Zustimmung ausgehen.

Als der Garten gemietet wurde, war kein Weg vorhanden, kein
Strom-
und kein Wasseranschluß.
Dies wurde alles auf eigene Kosten gemacht. Und von der Arbeit
ganz
zu Schweigen, da bei Einzug auch nur Unrat dort vorhanden
war…
Beim Auszug haben die Mieter die Lampen mitgenommen und eine
Steckdosen, die vom Mieter angebracht wurden.
Desweiteren einen Rasenmäher, den eine neuzugezogene Nachbarin
des
Mehrfamilienhauses den Mietern überlassen hat.
Und es wurden ein paar Steine vom Weg entfernt.
Dann kam ein Brief von der Polizei.
Die Mieter werden des Diebstahls der o.g. Sachen und der
Sachbeschädigung
beschuldigt.

ja, hier muss - notfalls zuerst über Beratungshilfe - ein
Anwalt ran. In Sachen der Anzeige wegen Diebstahls und
Sachbeschädigung wird zu klären sein - durch einen Anwalt -
der Akteneinsicht beantragen wird - sich ohne Anwalt vorerst
nicht zu äussern und wenn die Mieetr beweisen können, dass
hiuer tatsächlich der VM Behauptungen aufstellt, die er sogar
zur Anzeieg bringt, ob hier nicht vorsätzlich eine falsche
Anschuldigung vorliegt. Dies muss ein Anwalt prüfen.

Die Lampen und die Steckdosen wurden selbst vom Mieter gekauft
(leider keine Quittung mehr).
Ausserdem ist der Garten ja noch gemietet.
Hätte der Vermieter dies nicht als Mangel beanstanden sollen
und die Beseitigung verlangen sollen?
Ich meine ein normaler Vermieter macht erst auf einen Mangel
aufmerksam und beschuldigt nicht sofort den Mieter der
Sachbeschädigung.

Bei Streit zwischen den Parteien ist Manches unlogisch.

Grüsse Günter