Hi all,
angenommen, jemand zieht zur Untermiete in eine renovierungsbedürftige Wohnung ein, und renoviert* diese mit folgender Absprache:
(*viele Löcher zuspachteln; viele Dübel/Schrauben etc entfernen; Fensterbretter bzw -rahmen, die völlig abgeblättert sind, streichen etc; Wände nicht nur streichen, sondern vorher mit viel Spachtel glätten, da irgendwann Tapeten entfernt wurden & über die dahinterliegene bröckelige Wand gestrichen wurde - Anstrich in allen Zimmern auch so dringend renovierungsbedürftig; etc etc etc)
Absprache: 3 Monate Kündigungsfrist beiderseits, bei der aber vom Vermieter klargemacht wird, dass Eigenbedarf an der Wohnung nicht bestehen wird (Kündigung also bei grobem Fehlverhalten, Nichtzahlung der Miete o.ä.).
Weiterhin Absprache: Sollte der Untermieter kündigen, egal in welchem Zeitraum, hat er selbstverständlich die Renovierungskosten selber zu tragen.
Sollte ihm aber innerhalb von 1 1/2 Jahren von Seiten des Vermieters gekündigt werden, habe dieser ‚Abstand‘ für die vorgenommenen Renovierungsarbeiten/Verbesserungen aufzukommen.
Nun, angenommen der Vermieter hat nach 1 Jahr und 4 1/2 Monaten plötzlich doch Eigenbedarf (aus vorher wirklich nicht abzusehenden Umständen), und kündigt dem Untermieter somit offiziell nach 1 Jahr und 5 Monaten:
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Beispiel 3 Monate.
Sprich, wenn der Untermieter tatsächlich erst nach Ende der Frist auszieht, wäre er 1 Jahr und 7,5 Monate in der Wohnung gewesen.
Die Kündigung wurde aber seitens des Vermieters nach 1 Jahr und 5 Monaten gekündigt:
DIE FRAGE: Könnte der Mieter in diesem Fall die Renovierungskosten einfordern, da zur Zeit der Kündigung noch keine 1 1/2 Jahre vergangen sind?
Oder könnte der Vermieter sagen, Mieter war jetzt 1 Jahr und 7 Monate in der Whg - die Abmachung ist also 1 Monat ‚verjährt‘?
Würde mich sehr interessieren - über eine Antwort bzw Auslegung dieses Beispiels würde ich mich sehr freuen.
Und hänge gleich noch ne Frage dran:
Wenn der VERmieter mit einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, ist der Mieter verpflichtet, diese von seiner Seite einzuhalten, oder kann der Mieter innerhalb dieser Frist ausziehen, ‚wann er Lust hat‘, sprich, wenn er ne neue Whg findet? (ich glaube an ersteres, aber hätte doch gerne genaue Auskunft).
(klar, dass wenn ein Mieter kündigt, er sich an seine Kündigungsfrist zu halten hat).
Danke & Gruss,
Isabel