Totes Gesträuch in gemietetem Garten

Hallo,

gesetzt sei mal der Fall, jemand hat ein Häuschen gemietet, zu dem ein Garten gehört. Das Haus wurde im Augst 2004 erstbezogen, und der Vermieter veranlasste einen Gartenbaubetrieb, Rasen auszusäen und ein paar Sträucher zu setzen.

Einige der Sträucher (ca. 5 von 25) sind aber nun nicht „angegangen“. Die Mieterin hatte schon vor Monaten den Vermieter darauf aufmerksam gemacht. Aber wie bei allem anderen auch kümmert der sich einen feuchten Kehricht um die Mieterbelange und hat auch gar nicht erst reagiert. Auch die zuständige Hausverwaltung blieb völlig passiv und ohne jegliche Reaktion, obwohl sie vom Schreiben eine Kopie erhielt und um den Missstand wusste.

Was kann die Mieterin nun tun, denn sie will sich nun nicht jahrelang das vertrocknete und blattlose Gestrüpp einzelner Büsche (2 Flieder, 2 Kirschlorbeer und 1 Johannisbeere) anschauen müssen?!

Kann sie womöglich in einem weiteren Schreiben auf das erste Schreiben verweisen und den Vermieter auffordern, bis zum Tage XY zu reagieren (Fristsetzung)? Sollte sich der Vermieter bis dahin nicht gemeldet haben, würde sie somit sein Einverständnis voraussetzen, dass sie auf eigene Faust das verdorrte Zeug entsorgen kann.

Geht das so oder welche Reaktion empfiehlt sich in diesem Fall?

Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten

Hallo Kirsten,

grundsätzlich gilt: Hat die Mietsache Mängel, die der Vermieter zu
vertreten hat,solltest Du Ihn auffordern diese zu beseitigen. Wenn
nach Ablauf der gesetzten Frist nichts passiert, solltest Du ihm
mitteilen, daß Du nach Ablauf einer erneuten Frist die Arbeiten
selber in Auftrag gibst und die anfallenden Kosten von ihm
einforderst, bzw. mit der Miete verrechnest.
Bei gravierenden Mängeln könntest Du natürlich auch die Miete
mindern.

Gruß GerdHH

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Hallo,

gesetzt sei mal der Fall, jemand hat ein Häuschen gemietet, zu
dem ein Garten gehört. Das Haus wurde im Augst 2004
erstbezogen, und der Vermieter veranlasste einen
Gartenbaubetrieb, Rasen auszusäen und ein paar Sträucher zu
setzen.

Einige der Sträucher (ca. 5 von 25) sind aber nun nicht
„angegangen“. Die Mieterin hatte schon vor Monaten den
Vermieter darauf aufmerksam gemacht. Aber wie bei allem
anderen auch kümmert der sich einen feuchten Kehricht um die
Mieterbelange und hat auch gar nicht erst reagiert. Auch die
zuständige Hausverwaltung blieb völlig passiv und ohne
jegliche Reaktion, obwohl sie vom Schreiben eine Kopie erhielt
und um den Missstand wusste.

Was kann die Mieterin nun tun, denn sie will sich nun nicht
jahrelang das vertrocknete und blattlose Gestrüpp einzelner
Büsche (2 Flieder, 2 Kirschlorbeer und 1 Johannisbeere)
anschauen müssen?!

Kann sie womöglich in einem weiteren Schreiben auf das erste
Schreiben verweisen und den Vermieter auffordern, bis zum Tage
XY zu reagieren (Fristsetzung)? Sollte sich der Vermieter bis
dahin nicht gemeldet haben, würde sie somit sein
Einverständnis voraussetzen, dass sie auf eigene Faust das
verdorrte Zeug entsorgen kann.

Geht das so oder welche Reaktion empfiehlt sich in diesem
Fall?

Hallo,

hier handelt es sich um einen Mangel. Der Mieter muss einen Temrin setzen und wie an anderer Stelle bereits hingewiesen wurde, die Beseitigung verlangen mit der Androhung, ansonsten die Mängel selbst zu beseitigen und die Kosten zu berechnen ( ich sehe aber bei einem Garten wenig Chancen, mit Ausnahme, das dürre Gestrüpp zu entsorgen - es sollten hier Bilder gemacht werden als Nachweis, sonst kommt eines Tages der VM und erklärt, der Mieter habe die Sträucher vorsätzlich herausgerissen).

Grüsse Günter

Hallo Günter und Gerd,

vielen Dank erst einmal für die Antworten. Da war ich ja schon auf dem richtigen Weg. :o)

Jetzt stellt sich aber eine neue Frage: Das Ausbuddeln der kaputten Sträucher und das Anfertigen von „Beweisaufnahmen“ ist die eine Sache; das könnte man ja auch noch selber machen (Pflanzen sind, da neu gesetzt, noch recht klein). Wie sieht es aber mit den Lücken aus, d.h. MÜSSEN die neu bepflanzt werden oder KÖNNEN sie? Falls sie müssen, muss die Pflanze 1:1 ersetzt werden… also Kirschlorbeer gegen neuen Kirschlorbeer oder besteht hier Handlungsspielraum (sofern es einen nicht zuletzt preislich adäquaten Ersatz gäbe)?

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnten die entstandenen Kosten auch für die neuen Pflanzen dann von der Miete einbehalten werden? Es ist nämlich nicht damit zu rechnen, dass der Vermieter den Gegenwert an den Mieter zahlen würde. Wie gesagt… ihn interessiert gar nichts.

Vorab danke, falls ihr auch hier eine Antwort parat habt.

Sonntagsgruß
Kirsten

Hallo Kirsten,

meine Aussage stimmt mit den anderen im Umfang und in der Aussage nicht überein. Daher bitte nicht denselben Schluss aus meiner Antwort ziehen.

Der Mangel muss dem VM schriftlich mitgeteilt und der VM muss aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen. Ihm muss angedroht werden, dass man zur Selbstvornahme greift. Allerdings habe ich hingewiesen, dass ich wenig Chancen sehe, dies durchzusetzen. Es wäre jedoch dann - handelt es sich um eine Einfassung des Grundstückes - ein gutes Argument, das auch ein Gericht akzeptieren würde, wenn der Mieter das Risiko bei einer defekten Hecke eingeht, dass Kleinkinder auf die Strasse laufen können. Sind nur Erwachsene in dem Haus, wird man mit dem Kostenersatz seine Probleme haben.

Jetzt stellt sich aber eine neue Frage: Das Ausbuddeln der
kaputten Sträucher und das Anfertigen von „Beweisaufnahmen“
ist die eine Sache; das könnte man ja auch noch selber machen
(Pflanzen sind, da neu gesetzt, noch recht klein). Wie sieht
es aber mit den Lücken aus, d.h. MÜSSEN die neu bepflanzt
werden oder KÖNNEN sie?

Wer anfängt wird dann alles ausfüllen müssen. Und natürlich dasselbe Kraut ( Gewächs )

Falls sie müssen, muss die Pflanze 1:1

ersetzt werden… also Kirschlorbeer gegen neuen Kirschlorbeer
oder besteht hier Handlungsspielraum (sofern es einen nicht
zuletzt preislich adäquaten Ersatz gäbe)?

nein, es müssen gleiche Pfanzen sein

Wenn ich das richtig verstanden habe, könnten die entstandenen
Kosten auch für die neuen Pflanzen dann von der Miete
einbehalten werden? Es ist nämlich nicht damit zu rechnen,
dass der Vermieter den Gegenwert an den Mieter zahlen würde.
Wie gesagt… ihn interessiert gar nichts.

Bei Kleinkindern ja, bei Erwachsenen nein.

Grüsse Günter

gesetzt sei mal der Fall, jemand hat ein Häuschen gemietet, zu
dem ein Garten gehört.

Hallo, Günter,
gehört es nicht zur normalen Nutzung eines Gartens, abgestorbene Pflanzen zu entsorgen, neue anzupflanzen? Oder darf der Mieter nicht einmal den Rasen mähen oder seinen Salat oder Zierblumen ziehen?
Ich bin der Meinung, dass der Ersatz der Kleingehölze á konto Mieter geht.

Lediglich bei Entfernung oder Neuanpflanzung langlebiger und großer Pflanzen (Bäume, Hecken), die den Charakter des Gartens verändern, halte ich die Zustimmung des Vermieters für erforderlich.

Grüße
Eckard

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Hallo Eckard,

korrekt. Üblicherweise wird das Anpflanzen abgestorbener Pflanzen als Umlage der Gartenpflege zu bewerten sein.

Hier ist es aber so, dass eine Neugestaltung und Neubepflanzung des Gartens erfolgt ist und die neu gepflanzten Sträucher sind verdorrt.
Die Kosten einer Neubepflanzung / oder Erstbepflanzung sind jedoch nicht umlagefähig.

Um es nun ganz genau zu nehmen, müsste man prüfen, was der Grund ist, dass die Pflanzen eingenagen sind. Ist es mangelnde Pflege haftet der Mieter. Dies wird man allerdings kaum nachweisen können, insbesondere bei einer Neuanpflanzung, denn eine Pflanze kann schon einen Schaden haben, bevor sie gepflanzt wird. So wird man weiterhin die kaputten Pflanzen als Erstbepflanzung sehen müssen. Damit zahlt der Vermieter.

gesetzt sei mal der Fall, jemand hat ein Häuschen gemietet, zu
dem ein Garten gehört.

Hallo, Günter,
gehört es nicht zur normalen Nutzung eines Gartens,
abgestorbene Pflanzen zu entsorgen, neue anzupflanzen? Oder
darf der Mieter nicht einmal den Rasen mähen oder seinen Salat
oder Zierblumen ziehen?

Nun, hier liegt Deinerseits offenbar eine Verwechslung vor. In der Frage geht es um Sträucher, die der VM offenbar auch zur Einfriedung des Grundstücks pflanzen liess. Rasen mähen oder Salat pflanzen sind unter Bewirtschaftungskosten zu sehen.

Ich bin der Meinung, dass der Ersatz der Kleingehölze á konto
Mieter geht.

siehe oben

Lediglich bei Entfernung oder Neuanpflanzung langlebiger und
großer Pflanzen (Bäume, Hecken), die den Charakter des Gartens
verändern, halte ich die Zustimmung des Vermieters für
erforderlich.

Nein, hier hat der VM neu anpflanzen lassen und von diesen Sträuchern sind einige verdorrt. Der Ersatz ist also nichts Weiteres als die fachmännische Grtenpflege bei eine Neuanlage.

Grüsse Günter