Hallo,
da das Bundesland nicht bekannt ist, gebe ich mal insgesamt Antwort.
Je nach Bundesland kann es aber bei Schim,mel Kategorie 1 - 3 sein und es bedarf dann besonderer Massnahmen. Bei 3 darf z.B. nicht mehr nur der Schimmel mit z.B. Schimmelex behandelt werden, sondern es kann hier sogar erforderlich sein, dass im Umfeld von einem Meter über den Schimmelschaden hinaus der Verputz von den Wänden muss. Dabei müssen die Türen geschlossen bleiben und der Verputz darf nur durch ein geschlossenes System aus dem Haus verbracht werden. Sämtliche Kleidungteile müssen gewaschen und Möbel sauber abgewischt werden. Es dürfen keinerlei Mittel verwendet werden, die durch Druckluft den Schimmelschaden behandeln. Zuvor aber muss die Art des Schimmelbefalls mikrobiologisch geprüft werden. Je nach Art des Schimmels ist es durchaus erforderlich in solchen Fällen eine umweltmedizinische Untersuchung vorzunehmen, notfalls sogar eine Behandlung. Bei Wohnraum mit starken Schimmelschäden darf die Wohnraumtüre nicht geöffnet bleiben, da sich hier die Schimmelsporen bis zu 3 Stockwerke durch die Luft verteilen können und in völlig anderen Wohnungen zu Schimmel führen.
Angenommen ein Mieter M hat eine, durch bauliche Mängel und
eines
Wasserschadens über ihn, feuchte Wohnung. Drei seiner 4 Räume
haben Schimmel.
Der Verputz muss hier wohl weg und dann muss zuerst einmal die Wand getrocknet werden. Ein solches Entfeuchtungsgerät wird möglicherweis ebis zu 6 Wochen stehen müssen. Der Raum kann nicht genutzt werden. Das Gerät darf wegen der Lautstärke aber auch nachts nicht abgestellt werden.
Jetzt ist auch die Kleidung in seinen Lamellenkleiderschrank
vom
Schimmel befallen worden.
1.Ist der Vermieter verpflichtet ihn vom Schimmel befallene
Kleidung und Möbelstücke zu ersetzen ?
ja, aber der Mieter muss die Schimmelschäden melden, er sollte sie fotografieren und - aus einem Verfahren heraus - er darf vor der Aufnahme des Schadens und der Herbeiziehung von Zeugen diese Wäsche nicht waschen. In einem Gerichtsverfahren wurde als Beweismittel die verschimmelte Unterwäsche verlangt, obwohl der Fall erst nach sieben Monaten erstmalig verhandelt wurde. Weiter möchte ich mich zu dieser Aufforderung nicht äussern.
- Muss M den Neuwert oder Zeitwert der Dinge angeben ?
Wie hoch ist der aktuelle Zeitwert bei einer 3 Jahre alten
Winterjacke,die neu 200 € gekostet hat ?
Der Neuwert ist anzugeben und wann der Kauf erfolgt ist. Der Mieetr wird allerdings nur den Zeitwert erhalten.
- Es existieren nur noch zum Teil Rechnungen über die Käufe,
treten dann Pauschalbeträge in Kraft ?
man muss schätzen und bewiesne
- Muss M beweisen das der Vermieter den Schimmelschaden an
der Kleidung zu verantworten hat ? Wenn ja, wie ?
ja
( Es ist doch eigentlich offensichtlich: Der Vermieter hat
die
baulichen Mängel bereits festgestellt. Diese führten zu
Feuchtigkeit und Schimmel. Und dieser Schimmel hat jetzt
die Kleidung und Möbel befallen.)
Trotzdem muss der Mietr beweisen, er hat eine Forderung, dass diese begründet ist und die Ursache der Schimmelschaden ist, der durch die Feuchtigkeit verursacht wurde. Meine Erfahrung vor Gericht ist allerdings die, dass Gerichte kaum solchen Anträgen entsprechen. Und letztlich der Mieter meist aufgeben muss, weil er ohne Rechtschutzversicherung keine Gutachten beibringen kann.
Und ein VM, der schon nichts gegen den Feuchtigkeitsschaden unternimmt, wird selbst oder von einem Anwalt vortragen lassen, dass der Mieter das Problem kannte. Er hätte vorsorgen müssen, dass die Kleidung nicht befallen wird und daher seien Schadenersatzansprüche abzuweisen, zumindest ein Mitverschulden des Mieters festzustellen. Zu 99,9 % klappt dieser Vortrag. Der Mieter hat Kosten, mehr nicht. Also Streit nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosetn übernimmt.
Grüsse Günter