Hallo Helferleins,
mal angenommen, jemand wohnt in einem Haus, das sich seinen Müllplatz mit einem anderen Haus teilt. Und in diesem anderen Haus ist im EG eine Gaststätte. Und mal angenommen, in der Betriebskostenabrechnung taucht weder dieser Laden,noch die andere Gewerbeeinheit auf, die sich ebenfalls im Haus befindet. Müssen diese Gewerbeeinheiten nicht irgendwo aufgeführt werden in der Abrechnung, und zwar erkennbar? Vor allem, wenn es um die Müllentsorgungskosten geht? Wie kann man den Vermieter dazu bringen, glaubhaft zu machen, dass die Gewerbeeinheiten ihren Müll separat und nicht über den Hausmüll entsorgen?
Mal angenommen, der Betroffene hat es mit nettem Bitten gerade in Verbindung mit einem Widerspruch gegen die Erhöhung der BK versucht, haltet Ihr das für aussichtsreich?
Nette Grüße,
Marlies