Schaden-/Mängelmeldung per Mail ?

Man stelle sich folgende Situation vor:
es ist Samstag abend und im (angemieteten 1- Familien-Haus) fällt das Warmwasser aus.Der Vermieter wird per Telefon darüber informiert und will den Notdienst des Installateurs informieren.Dieser ( der Installateur ) meldet sich jedoch nicht beim Mieter ( wie mit dem VM besprochen ). Diesen Umstand versucht der Mieter dem VM mitzuteilen, doch dieser geht nicht ans Telefon. Daraufhin versucht der Mieter direkt den Installateur zu erreichen und spricht auf den AB.Da zwischenzeitig der VM immer noch nicht erreichbar ist, schickt der Mieter eine Mail mit Fristsetzung zur Schadensbehebung an den VM.
Am Sonntag meldet sich der Notdienst dann verspätet am Nachmittag und der Schaden wird behoben.
Frage: hätte das erfolglose Verstreichen der Fristsetzung an den VM den Mieter in das Recht versetzen können einen anderen Installateur zu beauftragen um den Schaden zu beheben? Hier war es nämlich eine 5-köpfige Familie ( mit 3 Kleinkindern ) die unbedingt auf Warmwasser angewiesen ist.

best redards
goldfinger

Hallo Goldfinger,

da hat der Vermieter und Installateur doch schnell reagiert und
gehandelt. Was erwartest Du denn noch? Zur Not kann man ja auch sein
Wasser mal auf dem Herd heiß machen.

Gruß GerdHH

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo goldfinger,

also bei diesen extrem kurzen Zeitintervallen, zudem noch am WE, wäre eine eigenständige Beauftragung eines Installateurs durch den Mieter wohl kaum zu rechtfertigen.

Meine Güte, der VM hat doch perfekt reagiert und den Schaden noch innerhalb von 24 Std. am WE beheben lassen. Solche VM wünschen sich so manche. Möchte nicht wissen, was für eine Frist in der E-Mail stand. Weiter ist es dem Mieter durchaus zuzumuten über die Sommermonate, im Notfall ein paar Stunden lang auf Warmwasser zu verzichten bzw. alternativ sich die Mengen auf dem Herd warm zu machen.

Gruß,
k@@rsten

Aber Hallo !

mir ging es um die grundsätzliche Frage ob man einen Schaden/ Mangel per mail melden kann und damit Rechtskraft erwirkt. Im angeführten Fall löste sich das Problem auch so.

Trotzdem
best regards

goldfinger

Empfangsbestätigung???

mir ging es um die grundsätzliche Frage ob man einen Schaden/
Mangel per mail melden kann und damit Rechtskraft erwirkt. Im
angeführten Fall löste sich das Problem auch so.

Hallo goldfinger,

Wenn du eine Empfangsbestätigung hast, die besagt, daß der Empfänger die Mail gelesen hat, dürfte die Antwort JA sein.
Allerdings steht in den meisten Empfangsbestätigungen nur, daß die Mail empfangen, jedoch nicht unbedingt gelesen wurde.

Aber daß an einem Samstag Abend der VM vieleicht auchmal ins Kino, in der Kneipe oder sonstwo sein kann und nicht neben dem Telefon sitzen muß, um auf deinen Anruf zu warten, ist dir schon bewußt?

Gruß
Sticky

Aber Hallo !

mir ging es um die grundsätzliche Frage ob man einen Schaden/
Mangel per mail melden kann und damit Rechtskraft erwirkt.

Na dann lies dir mal nochmal deinen Anfangspost durch, insbesondere ab dem Wort „Frage:…“. War wohl etwas ungünstig formuliert.

Grundsätzlich ist es jedoch möglich den VM per E-Mail über einen Mangel zu benachrichtigen. Ob man dies per Brief/Telefon/E-Mail etc. macht ist eigentlich nebensächlich. Hauptsache es geschieht unverzüglich nach Kenntnis des Mangels. Bei einer E-Mail Benachrichtigung sollte man jedoch, um eine Beweiskraft herzustellen, eine Empfangsbestätigung einstellen sowie eine digitale Signatur benutzen.

Hoffe geholfen zu haben

Gruß
k@@rsten