Angenommen, ein Mieter hat in seinem Mietvertrag einen Garten und die entsprechende Pflege eines Gartens übernommen,
müssen dann auch Hecken geschnitten werden?
Nach meinem Kenntnisstand brauchen Sträucher nicht vom Mieter geschnitten zu werden. Heckenpflanzen (hier: Rotdorn, Höhe ca. 1 Meter) sind m. E. Sträucher. Aber fallen Hecken dann auch unter diese Ausnahme?
Besten Gruß
und Dank
Hägar
Angenommen, ein Mieter hat in seinem Mietvertrag einen Garten
und die entsprechende Pflege eines Gartens übernommen,
müssen dann auch Hecken geschnitten werden?
Nach meinem Kenntnisstand brauchen Sträucher nicht vom Mieter
geschnitten zu werden. Heckenpflanzen (hier: Rotdorn, Höhe ca.
1 Meter) sind m. E. Sträucher. Aber fallen Hecken dann auch
unter diese Ausnahme?
Hallo,
bei der Gartenpflege gehören die Hecken selbstverständlich dazu.
Grüsse Günter