Mietvertrag auf 5 jahre

hallo
5 jahresverträge sind doch nicht mehr rechtens. wie verhält es sich aber mit einem mietvertrag von diesem jahr? kann der vermieter darauf bestehen, dass die 5 jahres frist eingehalten wird?
viele grüße
barbara

Doppelposting…in ‚Immobilien‘ beantwortet
Doppelpostings sind hier nicht gerne gesehen. Und schon gar nicht ohne Hinweis auf den anderen Artikel…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gehört doch aber in Mietrecht owT
owT

owT

Ja, und?

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oT sorry
Hallo Goosi,

Tut mir leid, habe meinen Hallo-Wach Kaffee noch nicht gehabt. Habe versehentlich anstatt „beantwortet“ „beantworte n“ gelesen.

Gruß und Wiedergutmachungssternchen

Sticky

hallo
5 jahresverträge sind doch nicht mehr rechtens. wie verhält
es sich aber mit einem mietvertrag von diesem jahr? kann der
vermieter darauf bestehen, dass die 5 jahres frist eingehalten
wird?

Hi Barbara,

Stefan hat Dir in Immobilien korrekt geantwortet. Nochmals zur Klarstellung. Man unterscheidet zwischen dem Zeitmietvertrag und dem Mietvertrag auf bestimmte Zeit unter Auschluss der Kündigungsfrist.

Beim Zeitmietvertrag erklärt der VM, dass er auf eine bestimmte Zeit vermietet und danach die Wohnung als Eigenbedarf ( wobei hier sogar die Person genannt sein muss, die dann einziehen soll ) benötigt, abreissen will oder völlig umbauen will. Der VM bietet hier einseitig einen Vertrag unter einer bestimmten Bedingung nur für eine begrenzte Zeit an.

Bei einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Ausschluss der Kündigung innerhalb dieser Zeit treffen Mieter und Vermieter einen gegenseitige Vereinbarung, dass keine der beiden Seiten vor einem bestimmten Termin kündigen kann. Selbstverständlich bleibt das ausserordentliche Kündigungsrecht auch in diesem Fall erhalten

Grüsse Günter