Geräteersatz in Mietwohnung

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Aug 2005

Angenommen folgendender Fall:
Ein Vermieter vermietet eine Wohnung mit Einbauküche an einen neuen Mieter. Im Mietervertrag ist verankert,
das die Küche Eigentum des Vermieters ist und bleibt.
Der Mieter stellt bei Einzug fest, das die Elektrogeräte der Küche nicht einwandfrei funtkionieren.
So ist zum Beispiel der Geschirrspüler kaputt, eine Herdplatte funktioniert nicht und auch der Kühlschrank
zeigt typische Altersschwäche (z.B. Halterungselemente abgenutzt).
Der Vermieter hat bei Übergabe vom Vormieter nicht die ordnungsgemäßen Funktionsweise der Geräte
überprüft, er "ging davon aus", das alles funktioniert.
Wie sieht dann die Rechtslage aus ?
Ist der neue Mieter zu Zahlung in irgendeiner Form verpflichtet ?
Kann der Vermieter entstehende Kosten für Ersatzgeräte auf den Mieter umlegen, wenn die Küche mit im
Mietpreis enthalten ist?
Muß der Vermieter die Geräte ersetzen, auch wenn sie wie beim Herd weiterhin eingeschränkt nutzbar wären?
Gibt es eine allgemeine Regelung, nach wieviel Jahren vermietete Geräte durch den Vermieter ersetzt
werden müssen ?


Liebe Grüße und schönen Tag euch allen :-)


Nixa

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geräteersatz in Mietwohnung

    Hallo,

    der Mieter muss hier zuerst die Mängel schriftlich dem VM melden und diesen auffordern, diese zu beseitigen. Es ist damit wohl zu rechnen, dass der VM erklären wird oder erklären lässt, die Geräte seien bei Bezug in Ordnung gewesen. Der Umfang der defekten Geräte macht es aus meiner Sicht notwednig, einen Anwalt über Beratungshilfe oder einen Mieterverein einzuschalten. Hier gilt, wie ein Thread weiter, dass es auch auf die Gestaltung des Mietvertrages ankommt.

    Grüsse Günter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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