Chancen auf fristlose Kündigung

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Aug 2005

Hallo liebe Forumsmitglieder,

angenommen, nach einem Vermieterwechsel versucht die neue Vermieterin seit Monaten, eine Mietpartei in einem 3-Fam.-haus herauszumobben. Z.B. streitet sie nächtliche Ruhestörung durch häusliche Gewalt von Seiten ihrer Tochter, die auch im Haus wohnt, notorisch ab (lautstarke Streits, Werfen von Gegenständen und evtl. Prügelei). Verschimmelter Müll von der Vermietertochter, der tagelang im Hausflur vor sich hinstinkt, wird fotografiert - die Vermieterin behauptet daraufhin, das wäre simuliert. Vermieterin beschimpft die Mietpartei in Briefen und auf offener Strasse, und noch vieles mehr. Z.T. gibt es Zeugen, oft aber auch leider nicht.

Wie stehen die Chancen für die Mietpartei, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, sobald sich eine neue Wohnung gefunden hat? Könnte die Mietpartei Schadensersatz für den unfreiwilligen Umzug fordern?

Danke schon mal und Gruss,
Silke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Chancen auf fristlose Kündigung

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    angenommen, nach einem Vermieterwechsel versucht die neue
    Vermieterin seit Monaten, eine Mietpartei in einem 3-Fam.-haus
    herauszumobben. Z.B. streitet sie nächtliche Ruhestörung durch
    häusliche Gewalt von Seiten ihrer Tochter, die auch im Haus
    wohnt, notorisch ab (lautstarke Streits, Werfen von
    Gegenständen und evtl. Prügelei). Verschimmelter Müll von der
    Vermietertochter, der tagelang im Hausflur vor sich hinstinkt,
    wird fotografiert - die Vermieterin behauptet daraufhin, das
    wäre simuliert. Vermieterin beschimpft die Mietpartei in
    Briefen und auf offener Strasse, und noch vieles mehr. Z.T.
    gibt es Zeugen, oft aber auch leider nicht.

    Wie stehen die Chancen für die Mietpartei, das Mietverhältnis
    fristlos zu kündigen, sobald sich eine neue Wohnung gefunden
    hat? Könnte die Mietpartei Schadensersatz für den
    unfreiwilligen Umzug fordern?
    Hallo Silke,

    die Chancen sind leider schlecht. Der Mieter muss beweisen, dass er begründet fristlos ausgezogen ist. Der VM wird dier Vorgänge abstreiten. Solange also keine Zeugen vorhanden sind, besteht keine Chance. Neben den Fotos sollte der Mieter möglichst auch jemand ausserhalb des Mietverhältnisses hinzuziehen zur Besichtigung bei ähnlichen Müllablagerungen.

    Gruss Günter

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