Wohnungsauszug, Renovierungen

Hallo Leute, hallo GüntherW!
Was wäre wenn jemand eine Wohnung mietet, die einen Teppichboden aufweist. Dieser ist zwar nicht neu, aber passabel. Nun kommen im Laufe des Mietverhältnisses Brandflecken in den Teppich und der Teppich muss erneuert werden.
Angenommen, der erste Teppich war nicht fachmännisch verlegt (nicht verklebt)- Wie muss der 2. verlegt werden?
Und darf der Mieter das selbst machen? Welche Farbe müsste der Teppich ungefähr haben?
Ebenso kann es bei einem Bad sein. Eine Fliese ist eingedrückt, das Mörtelbett jedoch nur unzureichend, bzw. kaum vorhanden.
Würde sich am Ende ein Gutachter lohnen um Streitigkeiten im Vorhinein zu vermeiden.
Danke für Hilfe!

Hallo woknap,

Was wäre wenn jemand eine Wohnung mietet, die einen
Teppichboden aufweist. Dieser ist zwar nicht neu, aber
passabel. Nun kommen im Laufe des Mietverhältnisses
Brandflecken in den Teppich und der Teppich muss erneuert
werden.

Schadenverursacher zahlt, also i.A. Mieter.
Wenn es ein Besucher war: hat der eine Haftpflicht?

Angenommen, der erste Teppich war nicht fachmännisch verlegt
(nicht verklebt)- Wie muss der 2. verlegt werden?

Fachmännisch. Teppich wird aber nicht immer verklebt, z.B. manchmal auch nur fixiert.

Und darf der Mieter das selbst machen? Welche Farbe müsste der
Teppich ungefähr haben?

Ja. Ich denke mal sollte einen ähnlichen Teppich wieder verlegen. Oder zumindest einen solchen dem Vermieter anbieten, wenn er was anderes will soll er den Mehrpreis übernehmen.

Ebenso kann es bei einem Bad sein. Eine Fliese ist
eingedrückt, das Mörtelbett jedoch nur unzureichend, bzw. kaum
vorhanden.

Fliesen werden nicht unbedingt vollflächig einzementiert.

Würde sich am Ende ein Gutachter lohnen um Streitigkeiten im
Vorhinein zu vermeiden.
Danke für Hilfe!

Ich sehe bei diesem Sachverhalt keinen Bedarf an einem Gutachten, da wurden Schäden verursacht und die müssen repariert werden, alles andere sieht nach Herauswinden aus.

Ciao, Holger

Hallo,

Was wäre wenn jemand eine Wohnung mietet, die einen
Teppichboden aufweist. Dieser ist zwar nicht neu, aber
passabel. Nun kommen im Laufe des Mietverhältnisses
Brandflecken in den Teppich und der Teppich muss erneuert
werden.

Hier ist zuerst einmal hinzuweisen, dass ein Teppichboden ab Verlegung 10 Jahre Nutzungsdauer hat. Der Mieter hat also bei einem Austausch nur die anteiligen Kosten zu tragen. Der VM muss hier aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen.

Angenommen, der erste Teppich war nicht fachmännisch verlegt
(nicht verklebt)- Wie muss der 2. verlegt werden?

Ein Teppichboden ist fachmännisch zu verlegen. Er kann entsprechend fixiert werden, darf aber keinesfalls verklebt werden. Das ist aber VM-Sache.

Und darf der Mieter das selbst machen? Welche Farbe müsste der
Teppich ungefähr haben?

Nein, auch der Ersatz muss - wenn der Mieter einen neun Belag legen will, mit dem VM abgesprochen werden.

Ebenso kann es bei einem Bad sein. Eine Fliese ist
eingedrückt, das Mörtelbett jedoch nur unzureichend, bzw. kaum
vorhanden.

Hier liegt ein Schaden bauseits vor. Der VM hat diesen Schaden zu beseitigen.

Würde sich am Ende ein Gutachter lohnen um Streitigkeiten im
Vorhinein zu vermeiden.

Nein, denn nur gerichtlich bestellte Gutachten haben einen Beweiswert.
Andere „Gutachten“ kosten viel Geld, sind aber überwiegend nutzlos. Die Kosten werden höher ausfallen als der Teppichboden und die Beseitigung des Mangels im Bad.

Grüsse Günter

Danke!

Hallo Günter,

Was wäre wenn jemand eine Wohnung mietet, die einen
Teppichboden aufweist. Dieser ist zwar nicht neu, aber
passabel. Nun kommen im Laufe des Mietverhältnisses
Brandflecken in den Teppich und der Teppich muss erneuert
werden.

Hier ist zuerst einmal hinzuweisen, dass ein Teppichboden ab
Verlegung 10 Jahre Nutzungsdauer hat. Der Mieter hat also bei
einem Austausch nur die anteiligen Kosten zu tragen. Der VM
muss hier aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen.

wieso denn das?
Wieso muss der VERmieter die während des Mietverhältnisses entstandenen Brandflecken entfernen? Wieso sind Brandflecken überhaupt ein Mangel und kein Schaden?

Ebenso kann es bei einem Bad sein. Eine Fliese ist
eingedrückt, das Mörtelbett jedoch nur unzureichend, bzw. kaum
vorhanden.

Hier liegt ein Schaden bauseits vor. Der VM hat diesen Schaden
zu beseitigen.

Auch hier die Nachfrage: wieso ist das ein Schaden *bauseits*? Fliesen werden nicht unbedingt vollflächig eingeklebt. Der Schaden ist doch wohl eher das eindrücken, oder etwa nicht?

Ciao, Holger

Hallo Holger,

Was wäre wenn jemand eine Wohnung mietet, die einen
Teppichboden aufweist. Dieser ist zwar nicht neu, aber
passabel. Nun kommen im Laufe des Mietverhältnisses
Brandflecken in den Teppich und der Teppich muss erneuert
werden.

Hier ist zuerst einmal hinzuweisen, dass ein Teppichboden ab
Verlegung 10 Jahre Nutzungsdauer hat. Der Mieter hat also bei
einem Austausch nur die anteiligen Kosten zu tragen. Der VM
muss hier aufgefordert werden, den Mangel zu beseitigen.

wieso denn das?
Wieso muss der VERmieter die während des Mietverhältnisses
entstandenen Brandflecken entfernen? Wieso sind Brandflecken
überhaupt ein Mangel und kein Schaden?

Brandflecken sidn selbstverständlich als Schaden zu beurteilen. Da jedoch der Teppichbodne bei Bezug schon angegriffen war, muss der Mieter nunmehr den Gesamtzustand des Teppichbodens als Mangel melden und der VM wird dann wohl - über den Betrag - der nicht abgenutzt ist, den Mieter in die Haftung nehmen. Ich habe hingewiesen: „Der Mieter muss dem VM den Mangel melden“. Der Vm kann natürlich - wenn neben den Brandflecken der Belag keine Stolperfallen hat, auch eine Beseitigung des Mnagels abweisen.

Ebenso kann es bei einem Bad sein. Eine Fliese ist
eingedrückt, das Mörtelbett jedoch nur unzureichend, bzw. kaum
vorhanden.

Hier liegt ein Schaden bauseits vor. Der VM hat diesen Schaden
zu beseitigen.

Auch hier die Nachfrage: wieso ist das ein Schaden *bauseits*?
Fliesen werden nicht unbedingt vollflächig eingeklebt. Der
Schaden ist doch wohl eher das eindrücken, oder etwa nicht?

Hier ist die Sache klar. Unter der Fliese - was leider oft geschieht - war das Mörtelbett nicht fachmännisch. Die Ursache, dass ein Schaden entstehen konnte, liegt an der bauseitigen Schlamperei. Dadurch können Schäden entstehen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, weil bei ordnungsgemässer Verlegung der Fliesen und des Untergrundes bei normaler Nutzung ein solcher Schaden nicht entstanden wäre.

Grüsse Günter