Kündigungsfrist des Mieters bei mündl. Vertrag

Hallo zusammen,
wenn jemand schon 25 Jahre als Mieter in einer Wohnung wohnt, es aber nie einen schriftlichen Mietvertrag gab und dieser jetzt ausziehen möchte. Wie lange ist da die Kündigungsfrist? Der Vermieter besteht auf ein Jahr Kündigungsfrist, der Mieter möchte aber so schnell wie möglich ausziehen, da er mit den Nachbarn nicht mehr auskommt und ihm eine neue Wohnung angeboten wurde.
Wie würdet Ihr das sehen? Sind mündlich Mietverträge bindend? Gilt nicht nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Wenn nicht wie könnte man früher aus dem Vertrag herauskommen?

Danke für Eure kompetenten Antworten.

Hallo zusammen,
wenn jemand schon 25 Jahre als Mieter in einer Wohnung wohnt,
es aber nie einen schriftlichen Mietvertrag gab und dieser
jetzt ausziehen möchte. Wie lange ist da die Kündigungsfrist?
Der Vermieter besteht auf ein Jahr Kündigungsfrist, der Mieter
möchte aber so schnell wie möglich ausziehen, da er mit den
Nachbarn nicht mehr auskommt und ihm eine neue Wohnung
angeboten wurde.
Wie würdet Ihr das sehen? Sind mündlich Mietverträge bindend?
Gilt nicht nur die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Wenn nicht wie könnte man früher aus dem Vertrag herauskommen?

Hallo,

es gelten hier grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. Diese sind drei Monate. Grundsätzlich gilt dann immer das Gesetz, also auch keine Schönheitsreparaturen sind vorzunehmen -ohne schriftlichen Mietvertrag gibt es nämlich keine Vereinbarung-.

Aber auch für Verträge, die weit vor 2001 abgeschlossen worden sind gilt die Dreimonatsfrist ( § 573 c BGB ). Der Vermieter hätte nach neuem Recht z.B. neun Monate Kündigungsfrist und keine zwölf wie bis 2001.

Grüsse Günter