Renitenter Untermieter (etwas länger)

Man stelle sich folgende Situation vor: arbeitsloser Mensch besucht Bekannten, der bisher nur ganz gute Erfahrungen mit ihm gemacht hat, bittet ihn nach einigem Aufenthalt um die Untervermietung eines möblierten Zimmers, reicht die Miete vom Sozialamt nicht weiter, ihm wird das Zimmer gekündigt. Einen Tag vor seinem zugesagten Auszug überlegt er es sich anders, randaliert, wendet Gewalt gegen Sachen und Personen an, Polizei erklärt sich für unzuständig, weist auf Räumungsklage hin (es zeigt sich, daß der Untermieter nur Schulden hat), nach dem gesetzlichen Auszugstermin tauscht der Vermieter das Schloß aus, der Untermieter zertrümmert zwei Türen und bricht ins Haus. Polizei nimmt ihn kurzzeitig fest wg. Attacke auf einen Beamten, der Mensch terrorisiert weiter. Räumungsklage langwierig und teuer, der Untermieter im Haus gefährlich und teuer, (kann alles zerstören und ist nicht haftbar zu machen). Einstweilige Verfügung erhalten, aber schwer zuzustellen, da er immer zu Zeiten auftaucht, in denen ein gerichtsvollzieher nicht greifbar ist, jede Nacht Angst bei jedem Geräusch, jeden Tag Angst, bei Rückkehr von der Arbeit den Psychotiker im Haus vorzufinden. Mord- und Branddrohungen vor Zeugen, was kann man tun? Ukrainische Muskelmänner? Zu unsicher und illegal, PsychKG schwer zu kriegen, da er immer den Harmlosen mimt, ao lange Offizielle da sind.

Solche Sachen könnten doch passieren, was könnte man tun??

Ratlos
Carlo

Armer Carlo. Kenn ich gut, hab ich alles hinter mir. Ganz kurz: geh nicht zu Gericht und all so Zeugs, Du wirst immer Unrecht kriegen, denn Du gehörst offenbar zur besitzenden Klasse, er ist ein Bedürftiger, ein Sozialfall. Das kostet Dich nur Zeit und Geld. Und für den ist es einfach, nichts schöner als Gericht: Erst mal hast Du ihn weiter drin bis zu einem Urteil. Der läuft zu einem Anwalt, der den Fall liebend gerne übernimmt, denn seine Honorare werden ja ohne Murren von der Sozialkasse übernommen. Er zieht also ein paar Schriftsätze vom Schreibautomaten, reicht die ein. Je schlechter desto besser, denn dann verlieren sie vielleicht diesen Prozeß sogar und können in die Revision gehen. Vorteil für den Mieter: Kann weiter wohnen, Vorteil für den Anwalt: Noch mehr Geld. Und so weiter und so fort.

Aber: Was hast Du eigentlich gegen die Ukraine? Das ist ein schöner Staat, mit hübschen Frauen und auch sonst vielerlei Vorzügen.

Glaube mir, diese Sprache wird sofort verstanden, wirkt sofort, keine Revision, Ruhe herrscht im Karton…

Antal, der eigentlich überaus friedliebend ist

Hallo,

hier ist - auch wenn ein anderer User meint, man könne nichts tun, gegen Strafandrohung dem EX-Mieter zu untersagen, sich näher als 500 m der Wohnung zu nähern. Der VM muss diese Vorgänge nachweisen, was er wohl durchaus kann und der Ex-Mieter wird, hält er sich nicht an die Vorgaben dann eben eine Unterkunft mit Gittern erhalten.

Grüsse Günter

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