Angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung fristgerecht per Einschreiben + Rückschein gekündigt. Leider ist der Vermieter zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und der Mieter bekommt seine Kündigung zurück. Entscheidet dann der Poststempel?
hi auch,
Angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung fristgerecht per
Einschreiben + Rückschein gekündigt.
Leider ist der Vermieter
zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und der Mieter bekommt seine
Kündigung zurück. Entscheidet dann der Poststempel?
wenn du die kündigung zurückbekommst ist sie nicht zugestellt worden, einschreiben rückschein ist hier der falsche weg sicher zu sein. dei richtige variante wäre einwurf-einschreiben gewesen, dann gilt der brief als zugestellt, sobald der postbote ihn eingeworfen hat, unabhängig davon wo sich der vermieter aufhält.
schönen gruß vom jörg
Aber dann könnte der Vermieter doch behaupten, dass er dieses Einschreiben nicht erhalten hat.
hallo auch, (anrede ;o))
Aber dann könnte der Vermieter doch behaupten, dass er dieses
Einschreiben nicht erhalten hat.
kann er nicht, der postbote hat es zugestellt, mit einwurf in den briefkasten gilt das schreiben als zugestellt.
schönen gruß
der jörg
Genauso ist das auch bei einer (Arbeits)Kündigung, hat mir ein Fachanwalt erzählt. Er sagte: Ein Einwurf-Einschreiben oder ein persönlicher Einwurf in den Briefkasten mit einem Zeugen gilt immer als zugestellt, sobald der Brief im Briefkasten landet. Ein normales Einschreiben mit oder ohne Rückschein geht nach einer Woche an den Empfänger zurück und gilt als nicht zugestellt.
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Genauso ist das auch bei einer (Arbeits)Kündigung, hat mir ein
Fachanwalt erzählt. Er sagte: Ein Einwurf-Einschreiben oder
ein persönlicher Einwurf in den Briefkasten mit einem Zeugen
gilt immer als zugestellt, sobald der Brief im Briefkasten
landet. Ein normales Einschreiben mit oder ohne Rückschein
geht nach einer Woche an den Empfänger zurück und gilt als
nicht zugestellt.
Hi Bert,
ich habe es auch so gelernt, mit einer kleinen Einschränkung:
Wenn der Absender weiß, daß der Empfänger nicht anwesend ist, (z.B. AG will AN los werden und schickt Kündigung zum Urlaubsanfang, damit Fristen fast verstrichen sind, wenn der AN wieder aus der Südsee kommt), ruht die Zustellung bis zum Öffnen des Briefkastens.
Aber in diesem Falle, wenn der Mieter nicht weiß, ob und wann der Vermieter im Urlaub ist, ist das ja kein Thema.
Schönes WE
Winni