Hallo,
Wir Mieter haben nun ein schreiben aufgesetzt wegen der Abmessung der Terrassen. (siehe Beitrag von Heute - Sanierung) nun sagt Omilein von Haus B das der Vermieter mit dem schreiben der Mieterhöhung auch gleichzeitig Hinweist Omi soll doch Blumen in den Garten bzw. UM DIE TERRASSE setzen.
Darf er das ?
Danke Euch mal im Vorraus.
Andi
Hallo
Es ist doch immer wieder lustig zu lesen, was manchen Leuten im Kopf rumgeht. Wenn der VM Blumen unbedingt haben will, soll er die doch selber pflanzen und pflegen und sich ja nicht einbilden, die Kosten dafür den Mietern aufzuerlegen.
LG
Mikesch
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Hi Andi,
wenn der VM so genaue Vorstellungen hat, wie alles auszusehen hat, dann soll er die Mieter kuendigen und alles selbst machen. 
(vielleicht faellt ihm dann auf, dass er einen imensen Geldverlust hat).
Mietraum = Ueberlassung der Mietsache zum ueblichen Gebrauch (ich weiss, juristisch nicht fehlerfrei, dafuer hoffentlich verstaendlicher
. Das waere ja so, als wuerde der VM vorschreiben, welche Tapetenfarbe man zu verwenden habe (auch diese Faelle soll es geben ;-( ).
Wenn die Terasse mit vermietet ist, dann ist die Gestaltung Mietersache - wichtig ist, hier nichts mutwillig zu zerstoeren. Ansonsten - die Miete ist auch zum Teil Abnutzungsentgelt fuer normalen Gebrauch.
Bitte schuetzt die Oma vor Ausnutzung ihres guten Willens.
Gruss
G
Danke für die Antwort.
Die Omi wird geschuetzt !
haben noch eine Seite gefunden wo unter Angaben eines Paragrafen (Schreibfehler könnt Ihr behalten) steht das Omi es nicht MACHEN MUSS !
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