Neue (unpassende)Fenster in Mietwohnung

Hallo,
kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen?

Ein Vermieter führt (berechtigterweise) in einem alleinstehenden alten Einfamilienhaus Sanierungsmaßnahmen durch, zB. neue Fenster mit besserer Wärmedämmung. Die alten Fenster ( zweiflügelige Innen-und Außenfenster, jeweils einfach unterteilt, wie man sie eben früher hatte) werden herausgerissen, der äußere Rahmen belassen. In diesen Rahmen werden die neuen Fenster eingesetzt, auch wieder mit zwei Flügeln, das innere Fenster entfällt. Die Fensterfläche ist durch die Rahmen-im-Rahmen-Konstruktion jetzt wesentlich kleiner. Kurzum: Es gibt nicht nur weniger Licht im Haus, es sieht auch einfach grauenhaft aus, absolut unpassend zum Stil des alten Hauses.
Hat man als Mieter ein Mitspracherecht, kann man eine Nachbesserung verlangen, wer kann helfen??

Vielen Dank für eine Einschätzung!

Stephan Waldmann

kleiner. Kurzum: Es gibt nicht nur weniger Licht im Haus, es
sieht auch einfach grauenhaft aus, absolut unpassend zum Stil
des alten Hauses.

Hallo,

ich habe auch schon öfter neue Fenster bekommen, nachdem die alten herausgesägt wurden, aber das funktioniert einwandfrei, ohne dass die Fläche kleiner wird. Insofern ist dein Ärger verständlich, die Ausführenden waren wohl fachlich gesehen unfähig.

Das einzige was aber den VM ernsthaft an so einer Massnahme hindern könnte, wäre Denkmalschutz für das Haus - dann müsste die Ausführung neuer Fenster genehmigt werden. Im übrigen hat sich der VM ja hauptsächlich selbst geschadet, wenn es wirklich so schlimm aussieht.

Gruss Reinhard

hi stephan,

ist zwar bedauerlich, daß unpassende fenster benutzt
werden, aber glücklicherweise hat man kein mitsprache-
recht über das eigentum eines anderen.

stell dir mal vor dem wäre so.

cu
alex

Hallo,

ein Mitspracherecht hast Du ganz gewiss nicht denn das Haus gehört Dir ja nicht.

Es gäbe natürlich die Möglichkeit mit dem Vermieter zusammenzuarbeiten. Er bezahlt das, was er ausgeben kann für die Arbeiten und Material, wenn der Mieter teureres Material oder eine teurere Arbeitsweise wünscht, legt er den Rest selbst drauf.
So handhabt das unser Vermieter zB. beim Teppichboden. Er stellt 2 oder 3 Böden zur Auswahl, die er bezahlen würde. Sucht sich der Mieter einen ganz anderen Teureren heraus, trägt er die Differenz. Gleiches gilt für Tapeten.

Frag doch mal den Vermieter, was er für Material und Arbeitsleistung bezahlt hat.

Gruß
Maja