Mietminderung bei undichten fenstern ?

Hallo,

mal angenommen, in einer sanierten altbauwohnung sind alle Fenster undicht. Es zieht und zieht an den Seiten vorbei. es sind alle Fenster der Wohnung betroffen und im Winter ist es ziemlich kalt, weil eben der kalte Wind in die Wohnung bläst.Mal angenommen, der Mieter hat den Vermieter über diesen Umstand informiert und dieser hat Isoliermaterial zur Verfügung gestellt, um die Fenster abzudichten. Mal angenommen, dies funktioniert auch nicht und der Wind bläst weiterhin durch alle Fenster. An die Heizkosten will ich gar nicht denken. Kann der Mieter in diesem Fall eine Mietminderung geltend machen ??? Und wieviel ?? Allerdings möchte der Mieter lieber eine dichte Wohnung als eine Mietminderung. Was ist zu tun ???

liebe Grüße und vielen Dank,

daniela

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fenster…

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Zum Problem; Material stellen und gut ist - geht nicht - der VM muss den Mangel beseitigen.

Frist setzen Minderung der Miete androhen.

und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens die Miete kürzen.

Wolfgang

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