Annullierung des Mietvertrags möglich?

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 21. Sep 2005
Hallo,

mich würde die Frage interessieren, ob für den Vermieter die Möglichkeit besteht, den abgeschlossenen Mietvertrag annullieren zu lassen, wenn der Mieter von Vertragsbeginn an weder Kaution noch eine einzige Monatsmiete bezahlt hat, oder bedarf es auch in diesem Fall der fristlosen Kündigung und etwaiger Räumungsklage?

Vielen Dank für Eure Hilfe
franz

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Annullierung des Mietvertrags möglich?
    Hallo Franz,

    in unseren Mietverträgen steht: "Der Mietvertrag wird erst mit Eingang der Mietkaution wirksam." Solltest Du einen Formmietvertrag haben sollte so was in der Art auch drin stehen. Dann würde ich Mieter Frist setzen zur Zahlung Kaution und Miete (14 Tage sollten reichen), gleichzeitig unter Nennung des § den Mieter auffordern die Wohnung zu räumen, falls Kaution und Miete bis zu dem Termin nicht eingehen.

    Stellt sich der Mieter quer oder taub hast Du ihn leider immer noch nicht raus. In dem Fall hilft im Endeffekt wohl nur eine Räumungsklage, also Gang zum Anwalt.

    Gruß Reni [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Danke für Deine Antwort! owt
      .
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