Nebenkosten drastisch erhöht nach 5 Monaten

Hallo,
ich kenne jemanden der wohnt seit Februar zur Miete alleine in einer knapp 40,- Qm grossen Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus (Eigentümergeminschaft). Das ganze wird von eine Immobilienverwaltung betreut. Bei Mietvertragsabschluß wurde eine Nebenkostenvorauszahlung von 62,- € vereinbart. Es wurde vor Vertragsabschluß mehrfach die Vormieterin und die Wohnungseigentürmerin gefragt ob man damit auskommt. JA JA JA JA immer schon genug, kein Problem bla bla bla… Leider gabe es wegen anderer Sachen ein wenig Unfrieden zwischen mir und der Besitzerin. Jetzt flattert ihm eine „Nebenkostenabrechnung“ für die Monate Februar bis Juni (5 Monate!) mit einer Nachzahlung ins Haus von knapp 300,- Euro im wesentlichen für Heizung und Warmwasser. Mal abgesehen von der Form der Abrechnung (natürlich ohne irgendeinen Beleg) belaufen sich die Nebenkosten nun plötzlich auf knapp 120,- € pro Monat und das obwohl die fragliche Person echt wenig geheizt (war ja eh Sommer) hat oder Besuch hatte. Die Vormieterin hat hier jedoch quasi zusammen mit Ihrem Freund gewohnt.
Es gibt den miesen Verdacht, dass die Besitzerin nun mal zeigen will wo der Hammer hängt. Vermutung: Diese Art der formlosen Nebenkostenabrechnung hat sich aus der positiven Beziehung zwischen der Vormieterin und der Besitzerin ergeben. Weitere Vermutung, dass die Besitzerin nie die tatsächlichen Kosten mit der Vormieterin abgerechnet hat (sozusagen Treuebonus) und das die Vormieterin auch nie nach Belegen gefragt hat weil die Kosten ja relativ niedrig waren.
Also entweder stimmt die aktuelle Abrechnung hinten und vorne nicht (die Einsicht in die Belege wurde bereits angefordert) oder es ist Betrug. Die zu diskutierende Frage geht dahin ob es sich im rechtlichen Sinne um einen Betrug handelt, wenn ein Vermieter niedrige Nebenkosten ansetzt (um die Wohnung attraktiver zu machen) obwohl er genau und schon länger weiß, dass die wahren Kosten deutlich höher liegen und die dann bei passender Gelegenheit aus der Tasche zieht (vor allem wenn es Probleme gibt - eventuell um den Mieter zu einem schnellen Auszug zu bewegen - eine sehr kreative Variante). Die betroffene Person erwägt gar eine Betrugsanzeige! Sie wäre hier niemals eingezogen mit solchen Nebenkosten. 300 Euro Nachzahlung für 5 Monate!!!

Hallo an das fast neue Mitglied.

Die FAQ:1129 haben wir ja schon gelesen … ?

eine Immobilienverwaltung betreut. Bei Mietvertragsabschluß
wurde eine Nebenkostenvorauszahlung von 62,- € vereinbart. Es
wurde vor Vertragsabschluß mehrfach die Vormieterin und die
Wohnungseigentürmerin gefragt ob man damit auskommt.
„Nebenkostenabrechnung“ für die Monate Februar bis Juni (5
Monate!) mit einer Nachzahlung ins Haus von knapp 300,- Euro
im wesentlichen für Heizung und Warmwasser. Mal abgesehen von
der Form der Abrechnung (natürlich ohne irgendeinen Beleg)
belaufen sich die Nebenkosten nun plötzlich auf knapp 120,- €
pro Monat und das obwohl die fragliche Person echt wenig
geheizt (war ja eh Sommer) hat oder Besuch hatte. Die

Das müsste bereits reichen: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_nebenkost…

Vormieterin hat hier jedoch quasi zusammen mit Ihrem Freund
gewohnt.
Auszug zu bewegen - eine sehr kreative Variante). Die
betroffene Person erwägt gar eine Betrugsanzeige! Sie wäre
hier niemals eingezogen mit solchen Nebenkosten. 300 Euro
Nachzahlung für 5 Monate!!!

300:5 = 60 Euro. Sieht jedenfalls nicht verdächtig aus…
Noch eine Seite: http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterhoeh…

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus…
Danke für die Mühe aber ich sehe den Zusammenhang zu meinem Diskussionsbeitrag nicht. Es geht ja vor allem um die Frage der arglistigen Täuschung… Aber vielleicht kapier ich es nur nicht und bin hier auf der falschen Baustelle.
Liebe Grüße haf

Hallo nochmal.

Hallo Markus…
Danke für die Mühe aber ich sehe den Zusammenhang zu meinem
Diskussionsbeitrag nicht. Es geht ja vor allem um die Frage
der arglistigen Täuschung… Aber vielleicht kapier ich es nur
nicht und bin hier auf der falschen Baustelle.

Das nicht. Aber in dem einen link steht drin was als Nebenkosten
durchgeht und in dem anderen um wieviel die Miete überhaupt
erhöht werden darf. Ausserdem ist auch die Vermieterin an den
Mietvertrag gebunden. Heisst u.a., sie kann nicht einfach so ein paar
nicht belegbare Rechnungen von Person A durch B bezahlen lassen.
Kurz: die Rechnung der VM sollte überprüft werden um Betrugsabsichten
im Voraus unterbinden zu können. Ein örtlicher Mieterverein kann
hier durchaus helfen.

HTH
mfg M.L.

Hallo,
ich kenne jemanden der wohnt seit Februar zur Miete alleine in
einer knapp 40,- Qm grossen Eigentumswohnung in einem
Mehrfamilienhaus (Eigentümergeminschaft). Das ganze wird von
eine Immobilienverwaltung betreut. Bei Mietvertragsabschluß
wurde eine Nebenkostenvorauszahlung von 62,- € vereinbart. Es

Die NK-Vorauszahlungen müssen bei Wirtschaftlichkeit durchaus reichen. Sind Kaltwasserzähler in der Wohnung vorhanden? Der Vermieter muss alle Kosten nachvollziehbar erklären können.

Ja! Das seh ich auch so. Rechnungen müssen überprüft werden! Aber was hat das mit Mieterhöhung zu tun? Die Erhöhung von Nebenkosten fällt doch nicht unter das Mieterhöhung oder liege ich da falsch. Mieterhöhungen beziehen sich doch auf die Kaltmiete!?

Ja - es gibt auch einen Kaltwasserzähler. Und wie gesagt: die niedrigen Nebenkosten sind vorher „jahrelang“ ausreichend gewesen…

Hallo nochmal.

Ja! Das seh ich auch so. Rechnungen müssen überprüft werden!
Aber was hat das mit Mieterhöhung zu tun? Die Erhöhung von
Nebenkosten fällt doch nicht unter das Mieterhöhung oder liege
ich da falsch. Mieterhöhungen beziehen sich doch auf die
Kaltmiete!?

Habe ich da versehentlich was miteinander vermengt ?
Im Originalposting war doch von einer Nachzahlung für
Nebenkosten die Rede. Dazu ein Bericht: http://www.mieterbund.de/presse/2004/presse_aktuell_…
Auf Mieter kommen ohnehin teurere Zeiten zu: http://www.mieterbund.de/presse/2005/pm_2005_09_12.html

mfg M.L., der hier gerade die Übersicht verliert. Von daher:

-------Schluusstrich unter die Debatte---------

Zunächst mal:

Eigentlich müsste ich deinen Artikel schließen, da er nicht allgemeingültig formuliert ist. Die Antworten bisher erlauben es mir allerdings, den Artikel erst mal offen zu lassen.

Ich will allerdings ein paar Worte zum Thema sagen:

Jeder Mensch hat das Recht, die notwenigen Belege zu sichten, die zur Überprüfung seiner Nebernkostenabrechnung erforderlich sind. Hier im Vorfeld schon von Betrug zu reden halte ich persönlich für ziemlich dreist und dumm!
Und wenn die Nebenkosten korrekt sind, so nützt ein Umzug in eine andere Wohnung wohl auch nur wenig, da dies wohl einfach der Verbrauch ist, denn deine Bekannte so produziert.

Gruß ivo

Ja - es gibt auch einen Kaltwasserzähler. Und wie gesagt: die
niedrigen Nebenkosten sind vorher „jahrelang“ ausreichend
gewesen…

Hallo,

es mag ja durchaus sein, dass die niedrigen Nebenkosten vorher jahrelang ausreichend waren. Nun ist aber Fakt, dass der Ölpreis in letzter Zeit sehr gestiegen ist. Wenn deine Bekannte im Winter jeden Tag die Heizung an hat, kann eine ziemliche Summe zusammen kommen.

Gruß

Phoebe

PS: Von Betrug zu reden finde ich schon dreist. Deine Bekannte hat das Recht sich alle Belege/Rechnungen vorlegen zu lassen um die Nebenkostenabrechnung überprüfen zu können.

Ich bedanke mich für die Ehre der Nichtlöschung und die Gnadenfrist bis zur Exekution. Was ist das denn für ein merkwürdiges Forum??? Haus und Grundbesitzer Verein? Für wen gelten die hier die Regeln zum Umgang miteinander? Ich finde es echt krass, dass hier Bekannte oder Unbekannte als „dumm und dreist“ bezeichnet werden! Es handelt sich doch bei meinem Beitrag nicht um ein Phantasiewerk sondern irgendwo und irgendwie um konkrete Personen. Was heißt den bitte allemeingültig? Worin unterscheidet sich den mein Beitrag von den anderen???
Tut mir leid aber find ich echt daneben vor allem da offenbar immer noch keiner verstanden hat um was es mir in der Diskussion geht. Dumm und dreist ist offenbar die Vermieterin. Ehrlich gesagt ist es mir auch egal da ich dieses niveauvolle Forum nicht mehr besuchen werden. Ich würde mich über die Löschung sehr freuen.

Hi, Hardy!
Wir behandeln hier nur allgemeingültige, nicht einzelne Fälle - wegen Rechtsberatunggesetz. Deine Empörung ist natürlich verständlich, weil Gesetze meistens nur für die Mächtigen gemacht werden. Wenn die Vermieterin keine Originalbetriebskostenrechnungen vorlegt, hat der Mieter das Recht auf Zurückbehaltung.

Hi hartaberfair,

komm bitte wieder runter von deiner Palme.
Dann geh mal in die Einleitung von diesem Brett.
Dort stehen die Regeln. Die sind im Uebrigen nicht
willkuerlich, sondern haben gesetzliche Grundlagen.
Es DARF hier niemand konkrete Rechtsauskunft geben.
Gerade weil dein Fall konkret ist, darf er so nicht
behandelt werden. Deshalb die Umgehung dieser Regelung
durch das Schreiben, als handele es sich um ein
theoretisches Problem.
Ja, das klingt manchmal albern und ich weiss auch nicht,
ob dem Gesetz damit wirklich Genuege getan wird. Aber
die Alternative waere, diese Bretter total zu schliessen.

Gruesse
Elke

Hallo an dieser Stelle.

Ich bedanke mich für die Ehre der Nichtlöschung und die
Gnadenfrist bis zur Exekution. Was ist das denn für ein
merkwürdiges Forum??? Haus und Grundbesitzer Verein?

Du kannst die Frage ja auch bei http://www.expertenseite.de einstellen. Aber auch dort gelten dieselben Gesetze von wg. Rechtsberatung. Siehe als Bspl.: http://www.expertenseite.de/index.action/open_answer…
„Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.“ Auch wenn dort (noch) kein Beitrag deswegen editiert/geschlossen wird…

Tut mir leid aber find ich echt daneben vor allem da offenbar
immer noch keiner verstanden hat um was es mir in der
Diskussion geht. Dumm und dreist ist offenbar die Vermieterin.

Gut erkannt. Aber Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe… Beim ersteren kann ein Mieterverein helfen.

Ehrlich gesagt ist es mir auch egal da ich dieses niveauvolle
Forum nicht mehr besuchen werden. Ich würde mich über die
Löschung sehr freuen.

…und tschüss

mfg M.L.

@MOD: kommentarlose Bearbeitung ok :wink:

Und ich begründe die Aussage „dumm und dreist“ auch noch.

Dumm ist es Vermutungen anzustellen, anstatt die Fakten zu prüfen. Auf die Möglichkeit der Prüfung der Nebenkostenabrechnung wurde mehrfach hingewiesen.

Dreist ist es solche Vermutungen in den Raum zu stellen und dann auch noch von Betrug zu reden - ohne die Nebenkostenabrechnung überprüft zu haben.
Außerdem wäre für einen Betrug auch noch der Vorsatz durch deine Bekannte nachtzuweisen.

Ich finde diese Formulierung ganz und gar nicht so unangebracht in anbetracht der Vorwürfe einer Vermieterin gegenüber, die ich genausowenig kenne wie deine Bekannte. Welche der zwei unbekannten lehnt sich jetzt also ungeprüft sehr weit aus dem Fenster?

Gruß Ivo