Hallo,
hier meine allgemeingültige Frage:
Ein gewisser „Jemand“ hat seinen Vermieter im Februar auf den starken Schimmelbefall in seiner Wohnung hingewiesen und die Miete um 20% gemindert. Ende April hat die Wohnungsbaugesellschaft daraufhin einen Mitarbeiter vorbeigeschickt, der den Mangel begutachtet hat. Dieser Mitarbeiter hat gesehen, dass kein einziger Heizkörper angestellt war, was ihn zu der Aussage bewogen hat, dass kein Baumangel vorliegt, weil der jemand nicht richtig geheizt und gelüftet hat. Im Juli wurde dann von einem Gutachter eine Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, die aufgrund der Jahreszeit und der vorangegangenen 2wöchigen Hitzeperiode natürlich zu dem Ergebnis kam, dass keine übermässige Feuchtigkeit in der Wohnung gibt.
Der gewisse „Jemand“ hat daraufhin seinen Mietvertrag fristlos gekündigt und die Wohnung bei Auszug renoviert. Im Zuge dieser Renovierung hat „Jemand“ entdeckt, dass ein faustgrosses Loch zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen vorhanden ist und zwar unter der Tapete, also für niemanden ersichtlich. Die Tapete wurde vom Vermieter vor 2 Jahren angebracht, als die Fenster erneuert wurden. Ausserdem haben die beiden Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus ebenfalls Schimmelbefall in deren Wohnungen.
Jetzt, 6 Wochen nach Auszug, fordert der Vermieter die Differenz zwischen Miete und Mietminderung rückwirkend vom ersten Tag der Mietminderung bis heute zurück, weil keine Baumängel vorliegen, was nicht zuletzt auch das Gutachten bestätigt hat.
Was kann der „Jemand“ nun tun? Er hat als Beweis auch Fotos des Schimmelbefalls und des Loches gemacht…