Mietminderung nicht akzeptiert

Hallo,

hier meine allgemeingültige Frage:
Ein gewisser „Jemand“ hat seinen Vermieter im Februar auf den starken Schimmelbefall in seiner Wohnung hingewiesen und die Miete um 20% gemindert. Ende April hat die Wohnungsbaugesellschaft daraufhin einen Mitarbeiter vorbeigeschickt, der den Mangel begutachtet hat. Dieser Mitarbeiter hat gesehen, dass kein einziger Heizkörper angestellt war, was ihn zu der Aussage bewogen hat, dass kein Baumangel vorliegt, weil der jemand nicht richtig geheizt und gelüftet hat. Im Juli wurde dann von einem Gutachter eine Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, die aufgrund der Jahreszeit und der vorangegangenen 2wöchigen Hitzeperiode natürlich zu dem Ergebnis kam, dass keine übermässige Feuchtigkeit in der Wohnung gibt.
Der gewisse „Jemand“ hat daraufhin seinen Mietvertrag fristlos gekündigt und die Wohnung bei Auszug renoviert. Im Zuge dieser Renovierung hat „Jemand“ entdeckt, dass ein faustgrosses Loch zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen vorhanden ist und zwar unter der Tapete, also für niemanden ersichtlich. Die Tapete wurde vom Vermieter vor 2 Jahren angebracht, als die Fenster erneuert wurden. Ausserdem haben die beiden Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus ebenfalls Schimmelbefall in deren Wohnungen.
Jetzt, 6 Wochen nach Auszug, fordert der Vermieter die Differenz zwischen Miete und Mietminderung rückwirkend vom ersten Tag der Mietminderung bis heute zurück, weil keine Baumängel vorliegen, was nicht zuletzt auch das Gutachten bestätigt hat.
Was kann der „Jemand“ nun tun? Er hat als Beweis auch Fotos des Schimmelbefalls und des Loches gemacht…

Hallo,

hier meine allgemeingültige Frage:
Ein gewisser „Jemand“ hat seinen Vermieter im Februar auf den
starken Schimmelbefall in seiner Wohnung hingewiesen und die
Miete um 20% gemindert. Ende April hat die
Wohnungsbaugesellschaft daraufhin einen Mitarbeiter
vorbeigeschickt, der den Mangel begutachtet hat. Dieser
Mitarbeiter hat gesehen, dass kein einziger Heizkörper
angestellt war, was ihn zu der Aussage bewogen hat, dass kein
Baumangel vorliegt, weil der jemand nicht richtig geheizt und
gelüftet hat.

Das ist dann der Zeuge im Gericht für den VM

Im Juli wurde dann von einem Gutachter eine
Feuchtigkeitsmessung durchgeführt, die aufgrund der Jahreszeit
und der vorangegangenen 2wöchigen Hitzeperiode natürlich zu
dem Ergebnis kam, dass keine übermässige Feuchtigkeit in der
Wohnung gibt.

Das schließt nicht aus das es Schimmel gab, sobald die Feuchte wieder auftritt wächst der wieder weiter.

Der gewisse „Jemand“ hat daraufhin seinen Mietvertrag fristlos
gekündigt und die Wohnung bei Auszug renoviert.

Auf was hin Fristlos gekündigt.

Im Zuge dieser
Renovierung hat „Jemand“ entdeckt, dass ein faustgrosses Loch
zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen vorhanden ist und zwar
unter der Tapete, also für niemanden ersichtlich. Die Tapete
wurde vom Vermieter vor 2 Jahren angebracht, als die Fenster
erneuert wurden. Ausserdem haben die beiden Nachbarn in dem
Mehrfamilienhaus ebenfalls Schimmelbefall in deren Wohnungen.
Jetzt, 6 Wochen nach Auszug, fordert der Vermieter die
Differenz zwischen Miete und Mietminderung rückwirkend vom
ersten Tag der Mietminderung bis heute zurück, weil keine
Baumängel vorliegen, was nicht zuletzt auch das Gutachten
bestätigt hat.

Ja die Beweislage für den M ist denkbar schlecht.

Was kann der „Jemand“ nun tun? Er hat als Beweis auch Fotos
des Schimmelbefalls und des Loches gemacht…

Dem ist der Zeuge bezüglich der mangelnden Beheizung entgegenzuhalten.

Tip an den Mieter M zurückzahlen!

es sei denn, man hat eine Rechtschutz die alles zahlt.

Wolfgang

Hallo,

schau mal hier im Ratgeber zum Thema Mietminderung:
http://www.mieterverein-dortmund.de/ratgeber.htm#a8

Gruß
Maja