Fristlose Kündigung

Folgende Konstellation:

Jemand bekommt einen Anruf dass durch Mietaussenstände eine fristlose Kündigung der Wohnung erfolgt. Diese Aussenstände kommen durch nicht bezahlte NK mehrerer jahre zustande, deren Abrechnung immer ein Klärungsersuchen anhängig ist, dem bis heute nicht folge geleistet wurde. Desweiteren soll eine zu niedrige Miete geleistet worden sein. Allerdings erfolgte zw. 1999 und 2003 keine Erhöhung (früher 800,14 DM dann in Euro 409,11) 2003 erfolgte die Miete eines Raumes auf dem Dachboden für 10 euro im Monat. Macht 419,11. Diese sind auch nachweislich überwiesen worden bis heute. Nun sollen aber laut Vermieter 434,84 Euro fällig gewesen sein. Über den Differenzbetrag gibt es aber keine Schreiben. Anzumerken sollte sein das der vermieter zwischendurch den Mietvertrag verloren hatte. Dadurch dass die NK zur Klärung ausstanden existierte laut Aussage des Vermieters ein Mahnstopp für das Mietkonto, d.h. dass keinerlei Aussenstände jemals angemahnt worden sind. Die Aussage dass der Mieter selber über den Ausgleich des Mietkontos zu sorgen hat ist sicherlich zutreffend. Aber wenn der Mieter denkt er macht alles richtig und es kommt auch keine Mahnung wieso sollte er seinen Mietkonto überprüfen? Desweiteren konnte der Vermieter auf Anfrage auch nicht erklären wie sich die Summe der Rückstände überhaupt zusammensetzt. Es ist halt so, war die sinngemässe Antwort.

Meine Frage wäre die fristlose Kündigung in diesem Fall eigentlich rechtens?

Hallo Jens!

Ich versteh nicht viel von Arbeitsrecht, deshalb ist dieses Brett
immer noch das Unterhaltsamste! Das hat nichts mit Dir, durchaus aber
mit dem von Dir geschilderten fiktiven Fall zu tun.

Jemand bekommt einen Anruf dass durch Mietaussenstände eine
fristlose Kündigung der Wohnung erfolgt.

Extrem gut. Die Kündigung bedarf der Schriftform, § 568 BGB, auch die
ausserordentliche fristlose, vergl. § 569 Abs. 4 BGB.
Von daher liegt schon keine wirksame Kündigungserklärung vor.

Diese Aussenstände
kommen durch nicht bezahlte NK mehrerer jahre zustande, deren
Abrechnung immer ein Klärungsersuchen anhängig ist, dem bis
heute nicht folge geleistet wurde.

NK sind nicht dasselbe wie Miete. Zahlungsverzug bezüglich NK-
Forderungen berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Desweiteren soll eine zu
niedrige Miete geleistet worden sein. Allerdings erfolgte zw.
1999 und 2003 keine Erhöhung (früher 800,14 DM dann in Euro
409,11) 2003 erfolgte die Miete eines Raumes auf dem Dachboden
für 10 euro im Monat. Macht 419,11. Diese sind auch
nachweislich überwiesen worden bis heute. Nun sollen aber laut
Vermieter 434,84 Euro fällig gewesen sein. Über den
Differenzbetrag gibt es aber keine Schreiben. Anzumerken
sollte sein das der vermieter zwischendurch den Mietvertrag
verloren hatte.

Die Behauptung, das weniger als vereinbart gezahlt wurde muss der VM
beweisen, wenn er etwas haben will. Nach Deiner Schilderung dürfte
ihm das schwerfallen.

Dadurch dass die NK zur Klärung ausstanden
existierte laut Aussage des Vermieters ein Mahnstopp für das
Mietkonto, d.h. dass keinerlei Aussenstände jemals angemahnt
worden sind.

Wenn der VM nicht mahnt ist das allein sein Problem.

Die Aussage dass der Mieter selber über den
Ausgleich des Mietkontos zu sorgen hat ist sicherlich
zutreffend. Aber wenn der Mieter denkt er macht alles richtig
und es kommt auch keine Mahnung wieso sollte er seinen
Mietkonto überprüfen?

sic!

Desweiteren konnte der Vermieter auf
Anfrage auch nicht erklären wie sich die Summe der Rückstände
überhaupt zusammensetzt. Es ist halt so, war die sinngemässe
Antwort.

Ich würde mir in einem solchen Fall mal keine grauen Haare wachsen
lassen sondern mir zunächst die FAQs dieses Brettes zum Thema
„Verjährung von NK“ ansehen.

Gruß - Jaschiii

Kurze Antwort Nein OWT