Hallo,
werden die Reinigung und Instandhaltung der angemieteten Öfen in der Wohnung vom Vermieter übernommen und können die Kosten auf den Mieter mit den Betriebskosten umgelegt?
Wie geht man vor wenn der Vermieter die Reinigung und die Instandhaltung nicht machen lassen will?
gruß Lutz
Hallo Lutz,
werden die Reinigung und Instandhaltung der angemieteten Öfen
in der Wohnung vom Vermieter übernommen und können die Kosten
auf den Mieter mit den Betriebskosten umgelegt?
Üblicherweise sind Reinigungs- & Instandhaltungsarbeiten im
Mietvertrag auf den Mieter überwälzt, d.h. der M hat dafür zu sorgen
und zu bezahlen. Falls dies nicht im MietV steht trifft die
Verpflichtung den VM.
Gruß - Jaschiii