Hi Leute!
Habe folgenden „rein hypothetischen Fall“
:
Person A mietet von B eine Wohnung. Kurz nach Einzug geht das
Türschloss kaputt, dass A von einem Schlüsseldienst auswechseln lässt
(und selbst bezahlt). Den Betrag möchte A später von der Miete
einbehalten.
Nun erfährt A, dass B seine Mietforderungen an Bank S abgetreten hat.
Bank S schickt wiederum an A eine Forderungsanerkennung, in der
steht, dass „zur Aufrechnung geeignete Gegenforderungen“ nicht
bestehen. Eigentlich besteht ja momentan aber schon eine Forderung,
die genau so eine Aufrechnung ist, oder?
Was meint ihr kann A die Forderungsanerkennung unterschreiben oder
sollte mindestens ein Vermerk auf diese Anerkennung geschrieben
werden, dass die Forderung vorliegt?
Danke für Eure Meinungen!
Gruß
Edi
Hi Leute!
Habe folgenden „rein hypothetischen Fall“
:
Person A mietet von B eine Wohnung. Kurz nach Einzug geht das
Türschloss kaputt, dass A von einem Schlüsseldienst
auswechseln lässt
(und selbst bezahlt). Den Betrag möchte A später von der Miete
einbehalten.
Nun erfährt A, dass B seine Mietforderungen an Bank S
abgetreten hat.
Bank S schickt wiederum an A eine Forderungsanerkennung, in
der
steht, dass „zur Aufrechnung geeignete Gegenforderungen“ nicht
bestehen.
Eben abgelehnt hat die Bank.
Klagen wird nichts werden also Träne ins Knopfloch und beim nächsten mal den Vermieter mit der Instandsetzung beaauftragen.
Wolfgang
Eigentlich besteht ja momentan aber schon eine
Forderung,
die genau so eine Aufrechnung ist, oder?
Was meint ihr kann A die Forderungsanerkennung unterschreiben
oder
sollte mindestens ein Vermerk auf diese Anerkennung
geschrieben
werden, dass die Forderung vorliegt?
Danke für Eure Meinungen!
Gruß
Edi
Hallo,
diese Antwort ist keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.
Habe folgenden „rein hypothetischen Fall“
:
Person A mietet von B eine Wohnung. Kurz nach Einzug geht das
Türschloss kaputt, dass A von einem Schlüsseldienst
auswechseln lässt
(und selbst bezahlt). Den Betrag möchte A später von der Miete
einbehalten.
Nun erfährt A, dass B seine Mietforderungen an Bank S
abgetreten hat.
Bank S schickt wiederum an A eine Forderungsanerkennung, in
der
steht, dass „zur Aufrechnung geeignete Gegenforderungen“ nicht
bestehen. Eigentlich besteht ja momentan aber schon eine
Forderung,
die genau so eine Aufrechnung ist, oder?
Was meint ihr kann A die Forderungsanerkennung unterschreiben
oder
sollte mindestens ein Vermerk auf diese Anerkennung
geschrieben
werden, dass die Forderung vorliegt?
In besonderen Fällen kann es vorkommen, das die Miete an die Bank abgetreten ist. Die Abtretung bedeutet aber nicht, dass dadruch dem Mieter Ersatzansprüche entgegen. Allerdings muss er Reparaturen mit dem Vermieter klären und deise rmuss den Auftrag geben.
Es kann natürlich statt einer Abtretung auch so sein, dass die Bank im Rahmen einer durch den Gerichtsvollzieher zugestellten Pfändung der Miete zuständig ist und ein Zwangsverwalter eingesetzt ist. Dann muss jeder Vorgang mit dem Zwangsverwalter oder der Bank besprochen werden.
In beiden Fällen muss der Mieter dann aber selbst zahlen, wenn er niemand verständig hat und in eigenem Auftrag den Handwerker bestellt. Wer bestellt, bezahlt. Der Mieter wird in dem vorliegenden Fallbeispiel wohl die Kosten tragen müssen.
Grüsse Günter
Hallo ihr beiden!
Tatsächlich nimmt unser hypothetischer Fall folgenden Verlauf:
A ruft bei der Bank S an, schildert die Sachlage, worauf der gutmütige
Sachbearbeiter bei der Bank sagt, A soll die Kosten von der Miete
abziehen und damit hat sich die Sache.
Da sieht man´s mal wieder, wie weit man doch durch miteinander reden
kommt.
Viele Grüße sendet - rein hypothetisch versteht sich
Edi
PS: Vielen Dank an Euch!
PS: Vielen Dank für Eure Meinungen!