Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes und stellt die persönliche Meinung des User dar. Er ist seit 1994 Berater in einem Mieterverein.
ein Mieter ist vor 2 Jahren in eine komplett renovierte
Wohnung(weiße
Wände) gezogen. Nach nur 2 Jahren will er ausziehen. Muss er
die Wohnung so verlassen wie er sie vorgefunden hatte ?Die
Tapeten sind
sehr vergilbt (evtl. von Rauch oder Heizung) und für den
nächsten
Mieter unzumutbar.
Ein Mieter hat entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag notfalls zu renovieren, wenn vereinbart ist, dass ein prozentualer Anteil vom Mieter getragen werden muss, zieht er vorzeitig aus. Allerdings setzt diese Vereinbarung voiraus, dass die Grundsatzvereinbarung, wer wann zu renovieren hat, überhaupt wirksam vereinbart wurde.
Wer also in dem Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter grundsätzlich alle drei Jahre , alle fünf Jahre Schönheitsreparaturen durchführen muss und hat hier nicht hingewiesen, dass dies nur bei Bedarf so sein muss, hat eien unwirksame Vereinbarung getroffen.
Nun taucht hier der Hinweis in dem Beispiel auf " event. von Rauch oder Heizung ". Sind die Heizöfen in Besitz des Vermiete kann er für seine nicht funktionsfähigen Öfen wohl kaum erwarten, dass jemand die Kosten trägt. Gehören dieÖfen dem Mieter handelt es sich um einen Schaden und der Mieter muss hier renovieren.
Handelt es sich um Rauch (Zigarettenrauch ) muss der Vermiete Nikotin-Missbrauch beweisen.
Ein völlig anderes Problem wird möglicherweise in solchen Fällen außer
Acht gelassen. Es kann auch Fogging sein. Hier treten plötzlich Schwarzstaubablagerungen in der Wohnung auf. Fogging tritt in der Form schwarzer Flecken, rußähnliche oder schmierige Ablagerungen auf. Die Ursache ist bisher noch nicht genau erforscht. Man weiss jedoch, dass Fogging in Zusammenspiel mit Weichmachern wie Laminat, PVC und Teppichboden auftritt. Auch gewisse Möbel, Farben und Lacke können Fogging auslösen. Man weiss aber auch, dass Öllämpchen und Kerzen auch dieses Phänomän auslösen.
Kann man nun den Vermieter dazu verdonnern zu streichen ?
(also nur
die Wände, nicht das Holz) bzw. kann man einen
Malterfachgeschäft mit
den Arbeiten beauftragen und die Kosten von der Kaution
einbehalten ?
Man muss - ich nehme mal an - es soll Mieter heissen - diesen auffordern, die Schäden zu beseitigen. Hierbei muss ein Termin gesetzt werden. Verstreicht dieser Termin muss der Vermieter nochmals den Mieter anschreiben ihm eine letzte Frist einräumen und erklären, wenn er auch diese Frist versämut, wird die Leistung zur Selbstvornahme verweigert und die Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Hierbei sollte auf jeden Fall hingewiesen werden, dass bis zur Beseitigung des Schadens auch die Miete beansprucht wird.
Grüsse Günter
Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Manon