Wohnungsrenovierung nach nur 2 Jahren ?

Hallo,

ein Mieter ist vor 2 Jahren in eine komplett renovierte Wohnung(weiße
Wände) gezogen. Nach nur 2 Jahren will er ausziehen. Muss er
die Wohnung so verlassen wie er sie vorgefunden hatte ?Die Tapeten sind
sehr vergilbt (evtl. von Rauch oder Heizung) und für den nächsten
Mieter unzumutbar.

Kann man nun den Vermieter dazu verdonnern zu streichen ? (also nur
die Wände, nicht das Holz) bzw. kann man einen Malterfachgeschäft mit
den Arbeiten beauftragen und die Kosten von der Kaution einbehalten ?

Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Manon

Die Wohnung soll in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden, also sicher nicht mit vergilbten Wänden. Klar kann ein Malergeschäft beauftragt werden und die Kosten von der Kaution abgezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wohnung „ungestrichen vergilbt“ vom Mieter zurückgegeben wurde - also schön ein Übergabeprotokoll fertigen.

Gruß
Dora

Die Wohnung soll in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden,
also sicher nicht mit vergilbten Wänden. Klar kann ein
Malergeschäft beauftragt werden und die Kosten von der Kaution
abgezogen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die
Wohnung „ungestrichen vergilbt“ vom Mieter zurückgegeben wurde

  • also schön ein Übergabeprotokoll fertigen.

Hallo,

so klar ist das nicht, außer, der Vermieter trrägt die Kosten selbst. Der Hinweis ist sogar falsch.

Der Vermieter muss bei der Übergabe die Übernahme der Wohnung ablehnen. Oder er muss dem Mieter bei der Übernahme der Wohnung eine Nachfrist einräumen zur Beseitigung des Schadens. Eine Schaden muss in dem Fall aber der Vermieter beweisen. Er muss beweisen, dass der Mieter durch Nikotin-Mißbrauch die Wohnung beschädigt hat. Kommt der Mieter der Aufforderung zur Beseitigung nicht nach, hat der Vermieter eien nahcfrist zu setzen und dort anzukündigen, wenn der Termin verstreicht, dass er die Selbstvornahme ablehnt und auf Kosten des Mieters die Arbeiten ausführen lässt. Erst jetzt kann er die Kosten später mit der Kaution vererchnen. Diesm muss aber spätestens zum Ablauf des sechsten Monats nach dem Auszug berechnet sein.

Grüsse Günter

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes und stellt die persönliche Meinung des User dar. Er ist seit 1994 Berater in einem Mieterverein.

ein Mieter ist vor 2 Jahren in eine komplett renovierte
Wohnung(weiße
Wände) gezogen. Nach nur 2 Jahren will er ausziehen. Muss er
die Wohnung so verlassen wie er sie vorgefunden hatte ?Die
Tapeten sind
sehr vergilbt (evtl. von Rauch oder Heizung) und für den
nächsten
Mieter unzumutbar.

Ein Mieter hat entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag notfalls zu renovieren, wenn vereinbart ist, dass ein prozentualer Anteil vom Mieter getragen werden muss, zieht er vorzeitig aus. Allerdings setzt diese Vereinbarung voiraus, dass die Grundsatzvereinbarung, wer wann zu renovieren hat, überhaupt wirksam vereinbart wurde.

Wer also in dem Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter grundsätzlich alle drei Jahre , alle fünf Jahre Schönheitsreparaturen durchführen muss und hat hier nicht hingewiesen, dass dies nur bei Bedarf so sein muss, hat eien unwirksame Vereinbarung getroffen.

Nun taucht hier der Hinweis in dem Beispiel auf " event. von Rauch oder Heizung ". Sind die Heizöfen in Besitz des Vermiete kann er für seine nicht funktionsfähigen Öfen wohl kaum erwarten, dass jemand die Kosten trägt. Gehören dieÖfen dem Mieter handelt es sich um einen Schaden und der Mieter muss hier renovieren.

Handelt es sich um Rauch (Zigarettenrauch ) muss der Vermiete Nikotin-Missbrauch beweisen.

Ein völlig anderes Problem wird möglicherweise in solchen Fällen außer
Acht gelassen. Es kann auch Fogging sein. Hier treten plötzlich Schwarzstaubablagerungen in der Wohnung auf. Fogging tritt in der Form schwarzer Flecken, rußähnliche oder schmierige Ablagerungen auf. Die Ursache ist bisher noch nicht genau erforscht. Man weiss jedoch, dass Fogging in Zusammenspiel mit Weichmachern wie Laminat, PVC und Teppichboden auftritt. Auch gewisse Möbel, Farben und Lacke können Fogging auslösen. Man weiss aber auch, dass Öllämpchen und Kerzen auch dieses Phänomän auslösen.

Kann man nun den Vermieter dazu verdonnern zu streichen ?
(also nur
die Wände, nicht das Holz) bzw. kann man einen
Malterfachgeschäft mit
den Arbeiten beauftragen und die Kosten von der Kaution
einbehalten ?

Man muss - ich nehme mal an - es soll Mieter heissen - diesen auffordern, die Schäden zu beseitigen. Hierbei muss ein Termin gesetzt werden. Verstreicht dieser Termin muss der Vermieter nochmals den Mieter anschreiben ihm eine letzte Frist einräumen und erklären, wenn er auch diese Frist versämut, wird die Leistung zur Selbstvornahme verweigert und die Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Hierbei sollte auf jeden Fall hingewiesen werden, dass bis zur Beseitigung des Schadens auch die Miete beansprucht wird.

Grüsse Günter

Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Manon

Vielen Dank
Hallo und vielen Dank für diese Auskünfte. Stimmt ich hatte mich kurz
vertan mit Mieter und Vermieter aber es ist ja bemerkt worden. Also
nochmals danke und es ist auch interessant alle anderen Fragen und
Antworten zu lesen. Probleme und Sorgen der anderen User. Probleme
die eigentlich immer wieder bei jedem auftauchen.

Gruß Manon

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