Wer hat Recht - wer muss zahlen ?

Hallo !

Folgender Fall:
Mieter bezieht neue Räume zum Jahresanfang. Die Räume haben eine Fussbodenheizung. Nun stellt sich heraus, dass einige Räume nicht ausreichend warm werden. Vermieter schickt Handwerker - mehrfach - vergeblich, das Problem verstärkt sich sogar noch. Irgendwann kommen keine Handwerker mehr, weshalb der Mieter die Miete kürzt.

Der Sommer kommt und während dessen streiten sich beide Parteien per Anwalt. Eine Umrüstung der Heizungsanlage kommt ins Gespräch. Der Vermieter sieht hierdrin eine Modernisierung, der Mieter besteht auf Mängelbeseitigung. Der Umbau sollte laut Kostenvoranschlag des Handwerkers 3000 Euro kosten.

Im Herbst dreht der Mieter erstmalig die Heizung auf, jedoch diesmal nur im Wohnzimmer. Einen Tag später bemerkt der Mieter, das statt des Wohnzimmers nun die Küche warm wird. Er stellt weiterhin Versuche an und kommt zu dem Schluss, dass die Beschriftung der Regler falsch ist. Dies ist ihm, da eine FBH sehr träge ist, bisher nie aufgefallen.

Der Vermieter wird hierüber informiert. Dieser schickt nun eine Rechnung über die Rückzahlung der Mietkürzung und seinen Anwaltskosten.

Wer hat hier nun Recht ?
Kann der Mieter was für eine Falschbeschriftung der Anlage ?
Wenn der Heizungsmonteur hier nicht mal den Fehler erkannt hat, kann man dies dann dem Mieter anlasten ?

Wer haftet für die entstandenen Kosten ?

Hallo,

dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes und stellt die persönliche Meinung dar. Der User ist Berater in einem Mieterverein.

Folgender Fall:
Mieter bezieht neue Räume zum Jahresanfang. Die Räume haben
eine Fussbodenheizung. Nun stellt sich heraus, dass einige
Räume nicht ausreichend warm werden. Vermieter schickt
Handwerker - mehrfach - vergeblich, das Problem verstärkt sich
sogar noch. Irgendwann kommen keine Handwerker mehr, weshalb
der Mieter die Miete kürzt.

Der Sommer kommt und während dessen streiten sich beide
Parteien per Anwalt. Eine Umrüstung der Heizungsanlage kommt
ins Gespräch. Der Vermieter sieht hierdrin eine
Modernisierung, der Mieter besteht auf Mängelbeseitigung. Der
Umbau sollte laut Kostenvoranschlag des Handwerkers 3000 Euro
kosten.

Mit Sicherheit ist eine solche Massnahmen eine Reparatur. Reparaturen sind - vor allem in diesem Umfang - vom Vermieter zu tragen. Eine Modernisierung ist es nicht solnage nur der Mangel beseitigt wird.

Im Herbst dreht der Mieter erstmalig die Heizung auf, jedoch
diesmal nur im Wohnzimmer. Einen Tag später bemerkt der
Mieter, das statt des Wohnzimmers nun die Küche warm wird. Er
stellt weiterhin Versuche an und kommt zu dem Schluss, dass
die Beschriftung der Regler falsch ist. Dies ist ihm, da eine
FBH sehr träge ist, bisher nie aufgefallen.

Der Vermieter wird hierüber informiert. Dieser schickt nun
eine Rechnung über die Rückzahlung der Mietkürzung und seinen
Anwaltskosten.

Der Fehler wurde von dem Handwerker gemacht. Der Fachmann, aber auch der Laie wird sich grundsätzlich einmal vergewissern müssen, wenn mehrer Knöpfe, Räder oder Schalter vorhanden sind, was sich wie auswirkt. Ein Vermieter muss natürlich wenn er einen Mangel gemeldet bekommt auch prüfen lassen und ein Handwerker müsste dies wohl tun, ob die Reklamation berechtigt ist.

Dieses Problem kann man nicht mit der Kostennote Regeln in dem ein Anwalt Breife schreibt und sonst tut sich nichts. Kosten der anwaltlichen Beratung - sofern man - wenn kein Handwerker den Mangel besichtigt hat - von anwaltlicher Beratung überhaupt reden kann, wird der VM selbst tragen müssen.

Die Mietminderung wird der Mieter aber erstatten müssen. Er muss sich hier schon vorhalten lassen, dass er seine Sorgfalt nicht genügend wahrgenommen hat.

Grüsse Günter

Wer hat hier nun Recht ?
Kann der Mieter was für eine Falschbeschriftung der Anlage ?
Wenn der Heizungsmonteur hier nicht mal den Fehler erkannt
hat, kann man dies dann dem Mieter anlasten ?

Wer haftet für die entstandenen Kosten ?