Hallo !
Folgender Fall:
Mieter bezieht neue Räume zum Jahresanfang. Die Räume haben eine Fussbodenheizung. Nun stellt sich heraus, dass einige Räume nicht ausreichend warm werden. Vermieter schickt Handwerker - mehrfach - vergeblich, das Problem verstärkt sich sogar noch. Irgendwann kommen keine Handwerker mehr, weshalb der Mieter die Miete kürzt.
Der Sommer kommt und während dessen streiten sich beide Parteien per Anwalt. Eine Umrüstung der Heizungsanlage kommt ins Gespräch. Der Vermieter sieht hierdrin eine Modernisierung, der Mieter besteht auf Mängelbeseitigung. Der Umbau sollte laut Kostenvoranschlag des Handwerkers 3000 Euro kosten.
Im Herbst dreht der Mieter erstmalig die Heizung auf, jedoch diesmal nur im Wohnzimmer. Einen Tag später bemerkt der Mieter, das statt des Wohnzimmers nun die Küche warm wird. Er stellt weiterhin Versuche an und kommt zu dem Schluss, dass die Beschriftung der Regler falsch ist. Dies ist ihm, da eine FBH sehr träge ist, bisher nie aufgefallen.
Der Vermieter wird hierüber informiert. Dieser schickt nun eine Rechnung über die Rückzahlung der Mietkürzung und seinen Anwaltskosten.
Wer hat hier nun Recht ?
Kann der Mieter was für eine Falschbeschriftung der Anlage ?
Wenn der Heizungsmonteur hier nicht mal den Fehler erkannt hat, kann man dies dann dem Mieter anlasten ?
Wer haftet für die entstandenen Kosten ?