Frage zur FAQ 1261: gesetzliche Kündigungsfrist

Guten Morgen!

„…Kündigung bis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats…“

Hab ich es richtig interpretiert: Wenn man zum 31.12. ausziehen möchte, sollte man Anfang Oktober (also am 3. Werktag) gekündigt haben? Also drei Monate vorher?

Vielleicht könnte man die FAQ um ein Beispiel ergänzen?

Gruß
(Woly)

ja, richtig verstanden.

Prima, danke!

ja, richtig verstanden.

Dann bin ich jetzt beruhigt!

Danke und Gruß
(Woly)

Hallo,

wer zum 31.12.2005 ausziehen will, muss spätestens am 05.10.2005 die Kündigung dem Vermieter übergeben haben.

Grüsse Günter

„…Kündigung bis spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats…“

Hab ich es richtig interpretiert: Wenn man zum 31.12.
ausziehen möchte, sollte man Anfang Oktober (also am 3.
Werktag) gekündigt haben? Also drei Monate vorher?

Vielleicht könnte man die FAQ um ein Beispiel ergänzen?

Gruß
(Woly)