Wände weissen - Kostenvoranschlag

Guten Tag,

wenn sich der Mieter und Vermieter beim weissen der Wände so geeinigt haben, dass eine Malerfirma beauftragt wird und der Mieter das nur anteilig zahlen muss, müsste der Mieter ja einen Kostenvoranschlag bekommen.

Wie ist es, wenn der Vermieter sich über 1 Monat nicht gemeldet hat, auch keinen Kostenvoranschlag geschickt hat und der Mieter jetzt erfährt, dass die Wohnung komplett gestrichen wurde ?

Muss der Mieter die anteilige Rechnung bezahlen ? Wie ist das in dem Fall?

Über Antworten bin ich sehr dankbar.

Vanessa

Hallo,

dann wird der Mieter wohl abwarten müssen, bis der Vermieter die Abrechnung vorlegt und kann sich dann dazu äußern. Ist aber nicht vereinbart, wer den Kostenvoranschlag einholt und ob der Mieter gegen einen Kostenvoranschlag ein Widerspruchsrecht hat oder gar ein eigenes Angebot vorlegen kann, wird er sich mangels Vereinbarung an den Tipp des Vermieters halten müssen.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

wenn sich der Mieter und Vermieter beim weissen der Wände so
geeinigt haben, dass eine Malerfirma beauftragt wird und der
Mieter das nur anteilig zahlen muss, müsste der Mieter ja
einen Kostenvoranschlag bekommen.

Wie ist es, wenn der Vermieter sich über 1 Monat nicht
gemeldet hat, auch keinen Kostenvoranschlag geschickt hat und
der Mieter jetzt erfährt, dass die Wohnung komplett gestrichen
wurde ?

Muss der Mieter die anteilige Rechnung bezahlen ? Wie ist das
in dem Fall?

Über Antworten bin ich sehr dankbar.

Vanessa