hallo,
jemand hat die betriebskostenabrechnung bekommen und ist dabei fast kollabiert. es sind insgesamt ca. 400 nachzuzahlen und die miete erhäht sich dadurch ebenfalls.
unter anderem sind auch wasserkosten in der betriebskostenabrechung drin, das vom haus verbraucht worden ist.
meine frage:
hat der einzelne mieter ein anrecht auf eine eigene wasseruhr, die nur seinen verbrauch berechnet?
die hohen wasserkosten sind evtl. auf sommerlichen badespaß im aufblasbaren basseng einer mitmieterin zurückzuführen, die ihre 4 kinder im sommer täglich in dem selben baden lies. das basseng wurde natürlich jeden tag frisch befüllt vom gemeinschaftswasserhahn. das kostet schon massig wassergeld.
was kann man hier machen, wie geht man am geschicktesten vor?
Horst
hallo horst,
ich glaube,es ist pflicht,das
jede wohnung eine wasseruhr hat.
falls du zeugen für den badespaß
hast,würde ich widerspruch gegen
die wasserrechnung einlegen.
mfg
kunde3
hallo horst,
ich glaube,es ist pflicht,das
jede wohnung eine wasseruhr hat.
ne, ist nicht vorhanden.
falls du zeugen für den badespaß
hast,würde ich widerspruch gegen
die wasserrechnung einlegen.
der badespaß fand im sommer hinterm haus statt mit etlichen besuchern der kinder. das basseng war immer voll mit wasser und mit kindern. das hat man gehört und gesehen.
mfg
kunde3
danke, gruß
Horst
Hallo Horst!
Der Vermieter sollte aufmerksam gemacht werden, wer die Wasservergeudung betrieben hat. Wenn der Mieter sparsam mit dem Wasser umgeht, sollte er mit Genehmigung des VM sich eine Wasseruhr einbauen und nach Verbrauch abrechnen lassen. Das ist vielleicht auch im Mietvertrag geregelt.
Hallo,
wenn keine Wasseruhren vorhanden sind, also nach Wohnfläche oder Personenzahl, nennt man auch Personentage, abgerechnet wird, ist das Verhalten der Mutter mit den Kindern sicherlich vertragswidrig.
Der betroffenen Mieter muss gegen die überhöhte Abrechnung Widerspruch einlegen und kann verlangen, dass die Verbrauchswerte, die im Schnitt in den früheren Jahren angefallen sind berechnet werden.
Der Vermieter muss dieser Mutter auf deren Kosten entweder eine eigene Wasseruhr für den Wasserverbruach aussen einbauen oder ihr untersagen auf Kosten der Allgemeinheit sich zu bedienen.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.
Grüsse Günter
jemand hat die betriebskostenabrechnung bekommen und ist dabei
fast kollabiert. es sind insgesamt ca. 400 nachzuzahlen und
die miete erhäht sich dadurch ebenfalls.
unter anderem sind auch wasserkosten in der
betriebskostenabrechung drin, das vom haus verbraucht worden
ist.
meine frage:
hat der einzelne mieter ein anrecht auf eine eigene wasseruhr,
die nur seinen verbrauch berechnet?
die hohen wasserkosten sind evtl. auf sommerlichen badespaß im
aufblasbaren basseng einer mitmieterin zurückzuführen, die
ihre 4 kinder im sommer täglich in dem selben baden lies. das
basseng wurde natürlich jeden tag frisch befüllt vom
gemeinschaftswasserhahn. das kostet schon massig wassergeld.
prüfen ob Wasser-,Abwasserpreise erhöht wurden. Je nach überhöhten Kosten kann sowohl ein Wasserschaden eines defekten WC-Spülbeckens genaus so vorliegen wie die Tatsache, was in solchen Abrechnungsfällen oft geschieht, dass im Haus jemand für andere wächt. Die Kosten eines Bassin kann man leicht berechnen. Das Volumen berechnen und dann wie oft aufgefüllt wird.
was kann man hier machen, wie geht man am geschicktesten vor?
Horst
Hallo,
danke für die vielen antworten.
dieses aufblasbare wasserbassin liegt offen im keller, da es ja jetzt kalt ist und es somit ungenutzt ist. das könnte man auch zeigen.
außerdem brennt im keller tag und nacht das licht,weil die kinderlein im keller fangen spielen.
also gehe ich recht in der annahme, dass so eine wasseruhr in der wohnung angebracht werden muß und nicht irgendwo im keller hängt wie der stromzähler.
könnte der vermieter dem mieter die kosten des einbaus in rechnung stellen?
im mietvertrag steht betriebskostenabrechnung nach wohnfläche. wenn also jemand in der größten wohnung im haus wohnt, dann zahlt der auch am meisten nach, gell?
gruß
Horst
also gehe ich recht in der annahme, dass so eine wasseruhr in
der wohnung angebracht werden muß und nicht irgendwo im keller
hängt wie der stromzähler.
könnte der vermieter dem mieter die kosten des einbaus in
rechnung stellen?
im mietvertrag steht betriebskostenabrechnung nach wohnfläche.
wenn also jemand in der größten wohnung im haus wohnt, dann
zahlt der auch am meisten nach, gell?
Genau, Horst,
in manchen Mietverträgen steht auch, dass der Umlagemaßstab geändert werden kann, wenn wichtige Gründe vorliegen. Voraussetzung wäre jedoch ein eigener Wasserzähler des Mieters. Der Mieter sollte sich beim Installateur erkundigen, wieviel ein Einbau kostet. Auch die Müllgebühren können verbrauchsgerecht umgelegt werden. Daneben sieht der BGH Änderungen vor, wenn der bisherige Verteilerschlüssel grob unbillig ist und gegen Treu und Glauben verstößt. Die Urteile können unter www.bundesgerichtshof.de abgefragt werden.
Viel Erfolg
FJ HP
hallo,
gemeinschaftswasserhahn. das kostet schon massig wassergeld.
was kann man hier machen, wie geht man am geschicktesten vor?
Hallo, Horst,
am besten sollte der Mieter dem Vermieter gleich sagen, dass er nur den eigenen Verbrauch zahlen möchte und auf eine Wasseruhr in der Wohnung besteht. Dabei sind die Einbaukosten zu klären und eine Beispielrechnung aufzustellen. Soll der Mieter 100 Kubikmeter Wasser zahlen, obwohl er nur 10 Kubikmeter jährlich braucht, und kostet der Einbau nur 200 €, hat sich die Investition schnell amortisiert. In solchen Fällen gibt es auch die Rechtsprechung des BGHs. In deine Mailbox habe ich schon was geschrieben oder werde noch schreiben.
Viel Erfolg
FJ HP
Vielen Dank für eure prompte Hilfe!!! (owT)