Terrassentür Glas lose - Kleinreparatur?

Hallo liebes Forum,

die Innenscheibe der Terrassentür hat sich gelöst und liegt nicht mehr fest gegen das Innengummi. Dies stellt man nur fest, wenn man leicht gegen das Glas drückt, d. h. es klappert auch ein wenig beim Schließen.

Fällt die Glasscheibe der Terrassentür auch unter die Kleinreparaturklausel?

Vielen Dank und mfG Börni

Hallo,

hier liegt eine Instandsetzung vor, die nicht unter die Kleinreparaturklausel fällt. Das Glas in der Türe ist -im Gegensatz zum Türgriff - ja nicht dem täglichen Gebrauch ausgesetzt und auf der anderen Seite liegt hier doch eindeutig ein Mangel an den baulichen Gegebenheiten vor. Die Kosten der Beseitigung deises Mnagels muss der Vermieter tragen.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar, der als Berater in einem Mieterverein tätig ist.

Grüsse Günter

die Innenscheibe der Terrassentür hat sich gelöst und liegt
nicht mehr fest gegen das Innengummi. Dies stellt man nur
fest, wenn man leicht gegen das Glas drückt, d. h. es klappert
auch ein wenig beim Schließen.

Fällt die Glasscheibe der Terrassentür auch unter die
Kleinreparaturklausel?

Vielen Dank und mfG Börni