Wofür darf ein Vermieter die Kaution zurückbehalten? Neben Schäden auch für eine zu erwartende Nebenkostennachzahlung?
Wofür darf ein Vermieter die Kaution zurückbehalten? Neben
Schäden auch für eine zu erwartende Nebenkostennachzahlung?
Hallo,
der Vermieter kann ein Zurückbehaltungsrecht über einen Teil der Kaution erklären, wenn zu erwarten ist, dass es zu einer Nachforderung bei den Heiz- oder/und Betriebskosten kommt.
Grüsse Günter