Guten Tag,
man nehme mal folgendes an :
Nach Auszug aus der alten Wohnung im März 2005 geht es nun um die Rückzahlung der Kaution.
In der Wohnung selbst gab es keine nachweislichen Mängel.
Einzig im Hausflur, der vor kurzem erst gestrichen worden war, wäre angeblich Schaden verursacht.
Diese bestehen aus „Streifen, Schleifspuren und kleineren Putzschäden“ beim Möbeltransport durch den engen Treppenflur.
Aber wirklich nur Leichte! Beschädigung!!
Nun die Frage: Könnte der Vermieter A die gesamte Kaution zum Ausbessern des Hausflures nutzen? Gehört der Flur überhaupt zum Bestandteil der Kaution, oder nur die gemietete Wohnung?
Müsste der Vermieter A den Ex-Mietern B die Rechnung vorlegen, um zu beweisen, wofür er die Kaution genutzt hat??
Wer bestimmt, ob es sich bei den Mängeln um wirklich notwendige Reparaturen handelt, oder ob der Vermieter A nicht nur günstig an eine Renovierung kommen möchte??
Mit freundlichem Gruß, Milena