Hauswart und Hausreinigung

Hallo,

in einem Mietshaus, Altbau, zehn Wohneinheiten auf vier Etagen, trägt in den Nebenkosten der Vermieter sich selbst als Hauswart ein und berechnet 1.400 EU im Jahr dafür. Seine Frau putzt das Treppenhaus, das schlägt mit 1.600 EU zu Buche.

Darf er das? Falls ja: sind die Höhen der Beträge berechtigt?

Grüße
Carsten

als Hauswart ein und berechnet 1.400 EU im Jahr dafür. Seine
Frau putzt das Treppenhaus, das schlägt mit 1.600 EU zu Buche.
Darf er das? Falls ja: sind die Höhen der Beträge berechtigt?

Hallo, Carsten,
stehen die Posten auch im Mietvertrag? Wurde Rücksprache mit den Mietern gehalten?

Hallo,

ohne den Mietvertrag zu kennen, kann man kaum beurteilen ober „die“ das dürften.
Ist dies eine Position in der Nebenkostenabrechung?

Erscheinden dir zusammen genommen EUR 250,00 pro Monat zuviel? Veteilt auf 10 Parteien sind das 25 Euro!
Was wird dafür tatsächlich gleistet? Und was würde eine Fremdfirma kosten?

GrußIvo

Hallo,

die Kosten eines Hauswarts und der Reinigungskraft sind oft mit derselben Person verbunden. Hier dürfte jedoch ein Zubrot zur Miete verdient werden.

Die Kosten der Treppenhausreinigung sind kaum zu bestreiten. Die Kosten des Hauswarts muss der Mieter prüfen. Und zwar, welche Leistungen er Hauswart erbringt, führt er Reparaturen durch oder rechnet er gar Kosten der Heizölbeschaffung und anderes ab. Hier müssen die Mieter sich die Belege vorlegen lassen und - ein Tipp - auch die Anmeldung zur BG und zur Bundesknappschaft wegen der beiden Mini-Jobs.

Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die Meinung des Autors dar, der in einem Mieterverein Beratungen abhält.

Grüsse Günter

in einem Mietshaus, Altbau, zehn Wohneinheiten auf vier
Etagen, trägt in den Nebenkosten der Vermieter sich selbst
als Hauswart ein und berechnet 1.400 EU im Jahr dafür. Seine
Frau putzt das Treppenhaus, das schlägt mit 1.600 EU zu Buche.

Darf er das? Falls ja: sind die Höhen der Beträge berechtigt?

Grüße
Carsten