Verstopfter Abfluss-wer muß zahlen?

Hallo!
Mal angenommen, man wohnen seit Juni 05 in einer Wohnung mit Baujahr 1965.
Seit Freitag läuft das Wasser in der Küche nicht mehr ab. Siffon ist neu und sauber. Wenn die Spülmaschine benutzt wird, füllt sich beim Abpumpen das Spülbecken mit Wasser.
Wir haben im Mietvertrag keine Klausel über die Übernahme von Reparaturkosten. Den Absatz über Schönheitsreparaturen haben wir ebenfalls gestrichen.
Nun meine Frage: Wer muß die Handwerkerkosten zahlen? Wir oder die Vermieter? Ich werde den VM gleich schriftlich über das Problem informieren.
Viele Grüsse,
Tanja1912

Hallo Tanja.

Mal angenommen, man wohnen seit Juni 05 in einer Wohnung mit
Baujahr 1965.
Seit Freitag läuft das Wasser in der Küche nicht mehr ab.
Siffon ist neu und sauber. Wenn die Spülmaschine benutzt wird,
füllt sich beim Abpumpen das Spülbecken mit Wasser.
Wir haben im Mietvertrag keine Klausel über die Übernahme von
Reparaturkosten. Den Absatz über Schönheitsreparaturen haben
wir ebenfalls gestrichen.
Nun meine Frage: Wer muß die Handwerkerkosten zahlen? Wir oder
die Vermieter?Ich werde den VM gleich schriftlich über das
Problem informieren.

Das kann man von hier aus unmöglich sagen. Ist der M der Verursacher,
zahlt er, fals nicht, der VM. Den VM um Behebung durch Fachmann
bitten. Sollte dieser zu dem Schluss kommen, dass es der M
verschuldet hat, wird der VM das Geld vom M zurückhaben wollen.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschiii!
So sehe ich das auch. Da wir kaum von Hand spülen und ein Sieb auf dem Ausguss haben, gehen wir davon aus, dass der VM die Rep. zahlen muß. Sollte sich heraus stellen, dass wir es Schuld waren (was ich mir nicht vorstellen kann, da wir erst 3 Monate in der Wohnung wohnen), werden wir natürlich die Kosten tragen.
Viele Grüsse, Tanja

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Hallo Tanja.

Nur so zum Vorgehen: VM anschreiben (auch wgn. Beweisfunktion) und um
Behebung bitten, nötigenfalls Mietkürzung androhen und durchziehen.
Keinesfalls sofort selbst Handwerker kommen lassen - denn dann
heißt´s: Wer bestellt, zahlt.
Das nur sicherheitshalber.

Gruß - Jaschiii

Hallo Tanja,

jaschii hat bereits alle Fragen beantwortet, auch das notwendige Vorgehen. Daher noch Tipp.

Der vom Vermieter beauftragte Handwerker soll ein Protokoll führen und Du solltest nach Möglichkeit dabei sein, wenn etaige Abfälle aus dem Rohr geholt werden. Es können neben Kalkanlagerungen, die ausgebrochen sind auch um Mängel handelt, die nicht vom Mieter verursacht sind, sondern in einem Stau im Abwassersystem begründet sind und nur zufällig tritt das Wasser dann bei Euch aus.

Grüsse Günter

Mal angenommen, man wohnen seit Juni 05 in einer Wohnung mit
Baujahr 1965.
Seit Freitag läuft das Wasser in der Küche nicht mehr ab.
Siffon ist neu und sauber. Wenn die Spülmaschine benutzt wird,
füllt sich beim Abpumpen das Spülbecken mit Wasser.
Wir haben im Mietvertrag keine Klausel über die Übernahme von
Reparaturkosten. Den Absatz über Schönheitsreparaturen haben
wir ebenfalls gestrichen.
Nun meine Frage: Wer muß die Handwerkerkosten zahlen? Wir oder
die Vermieter? Ich werde den VM gleich schriftlich über das
Problem informieren.
Viele Grüsse,
Tanja1912

Ich danke euch für eure Hilfe! Gruss, Tanja1912

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