Hallo,
was versteht man unter baulichen Änderungen? Zur Sachlage:
Vermieter hat beim Einzug versprochen die Türklinken samt Schlösser zu erneuern, nach 7 Monaten Wartezeit hat sich der Mieter entschlossen die Türklinken selbst zu erneuern, es wurden einfache Blenden gekauft und anstelle alten Klinken montiert, die Funktion als Schloss wurde bewusst nicht gemacht. Die alten Klinken samt Schlösser wurden dem Vermieter zurückgegeben.
Nach 9 Jahren ist der Mieter ausgezogen und hat seine Klinken abmontiert, da der Vermieter seine alten Klinken in Besitz hatte, konnten diese nicht montiert werden. Bei Übergabe erkundigte sich der Vermieter, wo die alten Klinken wären. Nach der Auskunft des Mieters, konnte sich der Vermieter wieder errinnern, dass diese bei ihm sind. Das Übergabeprotokoll wurde ohne Mängel unterschrieben.
Jetzt bekam der Mieter einen Brief, in dem der Vermieter sagt, dass die alten Klinken kaputt seien und die Türen ebenfalls Schäden aufweisen. Die Ersetzung der Klinken bezeichnete der Vermieter als „bauliche Änderung“. Die Reparatur dieser Art Schlösser kann wohl nur eine einzige Firma in Deutschland durchführen und die Arbeitszeit wird sich auf 42! Stunden belaufen. Außerdem hätte der Mieter beim Auszug die Türen lackieren sollen, was aber im Mietvertrag nicht festgehalten war, die Wohnung musste „besenrein“ übergeben werden.
Wer ist bei diesem Fall im Recht?
Ich danke im Voraus.
Unr3al