Fristlose Kündigung

Hallo,
kann ein Vermieter einem Mieter fristlos kündigen, wenn er folgende Punkte aufzählt.

  1. Störung des Hausfriedens, Mieter ziehen wieder aus.
  2. Hausreinigung mehrmals nicht gemacht.
  3. Hund für mehrere Tage alleine in der Wohnung gelassen, ohne Wasser, Futter und Gassi gehen. Daraus hat sich ergeben, das der Hund dann immer gebellt und gejault hat.
    Es gab aber vorher mehrere Abmahnungen, Schriftlich und mündlich,ein Kündigungsandrohung , weil sich nichts änderte schließlich die fristlose Kündigung.
    Kann mit diesen Punkten eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Und wieviel Zeit muss man geben?
    Dies wurde im Kündigungsschreiben nicht aufgeführt.
    Dazu kommt noch, dass von einer Kaution + einen halben Monat Miete + Strom,die noch zu zahlen waren, nur ein viertel bis jetzt gezahlt wurden. Es fehlen noch 3/4 von der Kaution.

Gruß Ramona

Hallo,
der Erfolg einer Räumungsklage hängt von dem Gericht ab, bei dem sie eingereicht wird. Nach dem Gesetz reichen diese Punkte, wenn der Mieter korrekt abgemahnt wurde. Allerdings gibt es sehr viele zu „sozial“ denkende Richter, vor allem in der ersten Instanz, denen z. B. nicht mal eine Körperverletzung genügt und die Klage abweisen. Oft hat man dann in der 2. Instanz mehr Glück. Zumeist versuchen die Richter auf einen Räumungsvergleich hinzuarbeiten, so dass der Vermieter die Umzugskosten zahlt und der Mieter dafür auszieht.

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Hallo,

eine fristlose Kündigung sehe ich hier als völlig überzogen an. Ein Gericht wird allenfalls einer fristgemässen Kündigung zustimmen.

kann ein Vermieter einem Mieter fristlos kündigen, wenn er
folgende Punkte aufzählt.

  1. Störung des Hausfriedens, Mieter ziehen wieder aus.

Zuerst einmal wird es hier darauf ankommen, ob notfalls durch einen Tagebuch-Eintrag bei der Polizei dieses schon einmal am Ort gewesen ist. Ob die ausgezogenen Mieter letztlich wirklich wegen diesen Mietern ausgezogen sind oder diesen Grund nur vorgeschoben haben, wird sich wohl erst vor Gericht heraustellen.

  1. Hausreinigung mehrmals nicht gemacht.

Dies ist kein Grund zur fristlosen Kündigung, nicht einmal zur ordentlichen Kündigung, weil der Vermieter auf Kosten nach Androhung dieser Massnahme eine Putzfrau beauftragen kann.

  1. Hund für mehrere Tage alleine in der Wohnung gelassen, ohne
    Wasser, Futter und Gassi gehen. Daraus hat sich ergeben, das
    der Hund dann immer gebellt und gejault hat.

Wenn Tierhaltung genehmigt wurde erhebt sich die Frage, ob die Tierhaltung wegen nicht artgerechter Haltung und Versorgung widerrufen wurden. Wenn nicht, ist dies Sache des Tierschutzes und erst nachrangig des Mietverhältnisses. Mna kann letztlich nicht Endmassnahmen ergreifen, wenn man zuvor die richtigen Massnahmen nicht wahrgenommen hat.

Áus meiner Sicht bedarf hier eine Klage eines besonderes vermieterfreundlichen Richters. Sinnvoll dürfte es sein, diesem Mieter Geld anzubieten, damit er freiwillig geht. Oder weiterhin erhebliche Gründe suchen, die irgendwann zur Kündigung berechtigen. Derzeit sehe ich kaum einen Erfolg. Mieterhöhungen ausreitzen ?

Es gab aber vorher mehrere Abmahnungen, Schriftlich und
mündlich,ein Kündigungsandrohung , weil sich nichts änderte
schließlich die fristlose Kündigung.
Kann mit diesen Punkten eine fristlose Kündigung ausgesprochen
werden? Und wieviel Zeit muss man geben?
Dies wurde im Kündigungsschreiben nicht aufgeführt.

Üblicherweise werden 14 Tage eingeräumt.

Dazu kommt noch, dass von einer Kaution + einen halben Monat
Miete + Strom,die noch zu zahlen waren, nur ein viertel bis
jetzt gezahlt wurden. Es fehlen noch 3/4 von der Kaution.

Kien Grund zur fristlosen Kündigung, da muss mit Mahnbescheid reagiert werden.

Im Übrigen stimme ich Bitter Moon zu. Es kommt auf das Gericht an.

Grüße Günter