Kündigungsfrist

Hallo,

folgende Frage

Mieterin hat gekündigt und zum 1.1.2006 eine neue Wohnung. Kündigung wurde am 26.10.05 übergeben. Die Mieterin ist auch bereit eine Anzeige für einen Nachmieter zu schalten.

Einzug war im September 1999, also beträgt lt. Mietvertrag die Kündigungsfrist 6 Monaten.

Die Vermieterin besteht auf diese Kündigungsfrist und auch darauf, selbst einen Nachmieter zu suchen.

Muss die Mieterin das dulden? Sie dachte bisher immer, wenn eine bestimmte Anzahl an Nachmietern gestellt wird, kommt sie eher aus dem Mietvertrag raus, zumal sie Hartz IV - Empfängerin ist und keine doppelte Miete zahlen kann.

Hallo Krümel,

Mieterin hat gekündigt und zum 1.1.2006 eine neue Wohnung.
Kündigung wurde am 26.10.05 übergeben. Die Mieterin ist auch
bereit eine Anzeige für einen Nachmieter zu schalten.

Eine Kündigung vom 26.10.2005 kann bei unbefristeten Mietverträgen erst zum 31.01.2006 wirksam werden.

Einzug war im September 1999, also beträgt lt. Mietvertrag die
Kündigungsfrist 6 Monaten.

nein, für den Mieter gelten drei, für den Vermieter sechs Monate.

Die Vermieterin besteht auf diese Kündigungsfrist und auch
darauf, selbst einen Nachmieter zu suchen.

Ein Anspruch auf Nachmieterstellung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Die oftmals bekannte Behauptung, dass man ein Mietverhältnis durch Stellung eines Nachmieters einfach kündigen kann ist falsch. Der Mieter kann ohne Erlaubnis des Vermieters keinen Nachmieter stellen.

Muss die Mieterin das dulden? Sie dachte bisher immer, wenn
eine bestimmte Anzahl an Nachmietern gestellt wird, kommt sie
eher aus dem Mietvertrag raus, zumal sie Hartz IV -
Empfängerin ist und keine doppelte Miete zahlen kann.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

Danke Günter