Ein Vermieter verlangt bei der Wohnungsübergabe bei Auszug, daß auch das Kellerfenster zur Strasse mit gereinigt wird.
Ist das rechtmäßig ?
Ein Vermieter verlangt bei der Wohnungsübergabe bei Auszug, daß auch das Kellerfenster zur Strasse mit gereinigt wird.
Ist das rechtmäßig ?
Ist das rechtmäßig ?
Wenn schon, denn schon, Samuel! Gibt es Schwierigkeiten beim Putzen?
Ein Vermieter verlangt bei der Wohnungsübergabe bei Auszug,
daß auch das Kellerfenster zur Strasse mit gereinigt wird.Ist das rechtmäßig ?
Hallo,
nein, rechtmässig ist es nicht, wenn es nicht vereinbart ist. Aber. Ich erlebe immer wieder bei Wohnungsübergaben, dass der ausziehende Mieter Fenster, auch Kellerfenster nicht putzt und meint, der Nachmieter könne dies doch tun. Man muss sich daher immer selbst mal fragen, ob man gerne in eine Wohnung einziehen würde, wo Fenster nicht geputzt sind oder das Kellerfenster zuerst geputzt werden muss.
Dies ist keine Rechtsauskunft aber ein Rat an alle, dass man auch manchmnal ohne gesetzliche Vorschriften vielleicht was macht, um nicht die allerschlechteste Erinnerung zu hinterlassen.
Grüsse Günter
OT: putzen
Hallo Günter,
Ich erlebe immer wieder bei Wohnungsübergaben, dass der
ausziehende Mieter Fenster, auch Kellerfenster nicht putzt und
meint, der Nachmieter könne dies doch tun. Man muss sich daher
immer selbst mal fragen, ob man gerne in eine Wohnung
einziehen würde, wo Fenster nicht geputzt sind oder das
Kellerfenster zuerst geputzt werden muss.
Ganz davon abgesehen was ich zur Endreinigung einer Mietwohnung bei Auszug gehörend empfinde:
Wenn ich in eine neue Wohnung einziehe wird die von oben bis unten nochmals geputzt. Und das ganze unabhängig vom angemieteten Sauberkeitsgrad.
Wenn ich geputz hab, dann WEISS ich wie sauber es ist.
Grüße von
Tinchen