Hallo,
angenommen ein Mieter wohnt in einer Wohnung, in der folgende Mängel vorherrschen:
Wechselsprechanlage ist defekt - „angeblich“ laut Vermieter ist der Elektriker nicht ansprechbar, Badfenster undicht, Backofen schon vor Einzug kaputt gewesen und wurde nicht repariert (obwohl letzteres im Mietvertrag zugesichert wurde).
Wäre es in einem solchen Fall okay, dem Vermieter eine Frist zu setzen zur Mängelbeseitigung? Wie lang sollte diese etwa sein? 2 Wochen?
Und in welcher Höhe sollte sich die angedrohte Mietminderung belaufen?