Mietminderung

Hallo Experten,

folgender Sachverhalt.

Ein Mieter zieht in eine Wohung ein, in der sich Fließen befinden. Nach einem Jahr stellt er fest, dass es durch die Fließen in der Wohnung „fußkalt“ ist und nimmt eine Mietminderung vor.

  1. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt, da der „Mangel“ bereits vor Abschluß des Mietvertrages vorhanden war und er in der Vergangenheit keine Mietminderung vorgenommen hat. (Die Fließen sind nicht neu!)
  2. Kann überhaupt eine Mietminderung vorgenommen werden, oder hätte der Mieter mit Fußkälte rechnen müssen? Ihm war bekannt, daß keine Fußbodenheizung vorhanden ist.
  3. In welcher Höhe könnte eine Mietminderung erfolgen. Was wäre gerechtfertigt.

Leider helfen mir in diesem Fall keine guten Tipps. Juristisches Handwerkzug wie § und Urteile wären wichtig.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Viele Grüße

Tanja

Hallo Tanja,

Ein Mieter zieht in eine Wohung ein, in der sich Fließen
befinden. Nach einem Jahr stellt er fest, dass es durch die
Fließen in der Wohnung „fußkalt“ ist und nimmt eine
Mietminderung vor.

*LOL*
Nach einem Jahr erst???

  1. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt,

NEIN!

da der „Mangel“
bereits vor Abschluß des Mietvertrages vorhanden war und er in
der Vergangenheit keine Mietminderung vorgenommen hat. (Die
Fließen sind nicht neu!)

Ein „fusskalter“ Fliesenboden ist kein Mangel. Fliesen sind nun mal fusskälter als Teppich, Holz oder ander Bodenbeläge.

  1. Kann überhaupt eine Mietminderung vorgenommen werden, oder
    hätte der Mieter mit Fußkälte rechnen müssen? Ihm war bekannt,
    daß keine Fußbodenheizung vorhanden ist.

Nein, da kein Mangel vorliegt!

  1. In welcher Höhe könnte eine Mietminderung erfolgen. Was
    wäre gerechtfertigt.

0,00 Euro / Monat (wahlweise auch pro qm)

Grüße von
Tinchen

Hallo Experten,

Hallo,

folgender Sachverhalt.

Ein Mieter zieht in eine Wohung ein, in der sich Fließen
befinden. Nach einem Jahr stellt er fest, dass es durch die
Fließen in der Wohnung „fußkalt“ ist und nimmt eine
Mietminderung vor.

Ich bin absolut kein Fachmann, aber das kann sogar ich beurteilen, dass dies keine Minderung rechtfertigt.

Ich weiss nicht, was derjenige erwartet, was der Vermieter tun soll, weil er glaube nicht dafür zu sorgen hat, warme Füsse zu garantieren, es sei denn es wurde extra vereinbart :wink:(und den Vermieter will ich sehn *gg*)
Ich denke, mit diesen „Nachteil“ der Wohnung musst du wohl leben, schliesslich ist es nichts neues, dass Fliessen nunmal kalt sind.

also dicke Socken an, Hauslatschen helfen ungemein :wink: und abends Füsse aufs Sofa.

Hat der Boden eine Fussbodenheizung? Dann sehe der Fall ganz anders aus :wink:, wenn diese ausgefallen wäre.

Ok bis denne

Wölkchen

Leider helfen mir in diesem Fall keine guten Tipps.
Juristisches Handwerkzug wie § und Urteile wären wichtig.
Viele Grüße

Hallo, Tanja,
gegen Kälte helfen nur Eigenmaßnahmen. Bei www.bundesgerichtshof.de und dem Link Entscheidungen kannst du nach höchstrichterlichen Urteilen suchen.
Viel Erfolg
FJ HP