Garage gemietet - Kündigung

Hallo WWW-ler

folgender Sachverhalt:
Ein Oldtimer-Besitzer hat von ca 10 Jahren eine Hälfte
einer Doppelgarage gemietet und zahlt seitdem regelmässig
den Mietzins. Es besteht kein unterschriebener Mietvertrag.

Jetzt hat der Besitzer der Garage (mit Schreiben vom 27.10.05)
zum 01.12.05 das Garagen-Mietverhältnis gekündigt,
da die neuen Mieter der „dazugehörigen“ Wohnung die Garage mitgemietet haben.

Frage:
Ist so eine kurzfristige Kündigung rechtens ?
Gilt ein „Gewohnheitsrecht“ und somit eine längere Kündigungsfrist
von 3 oder sogar 6 Monaten ?
Kann der Vermieter den Oldtimer am 01.12 „einfach“ aus
der Garage entfernen (lassen) ?

Bis wann muss der Oldtimer-Besitzer die Kündigung anfechten ?

Vorab vielen Dank für eine Antwort und Gruss
Stefan

Hallo,

eine Garage, die unabhängig von einer Wohnung angemietet wurde, kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Gegen die Kündigung kann kein Widerspruch erhoben werden.

Grüsse Günter

folgender Sachverhalt:
Ein Oldtimer-Besitzer hat von ca 10 Jahren eine Hälfte
einer Doppelgarage gemietet und zahlt seitdem regelmässig
den Mietzins. Es besteht kein unterschriebener Mietvertrag.

Jetzt hat der Besitzer der Garage (mit Schreiben vom 27.10.05)
zum 01.12.05 das Garagen-Mietverhältnis gekündigt,
da die neuen Mieter der „dazugehörigen“ Wohnung die Garage
mitgemietet haben.

Frage:
Ist so eine kurzfristige Kündigung rechtens ?
Gilt ein „Gewohnheitsrecht“ und somit eine längere
Kündigungsfrist
von 3 oder sogar 6 Monaten ?
Kann der Vermieter den Oldtimer am 01.12 „einfach“ aus
der Garage entfernen (lassen) ?

Bis wann muss der Oldtimer-Besitzer die Kündigung anfechten ?

Vorab vielen Dank für eine Antwort und Gruss
Stefan

Hallo,

da wird dem Oldtimerbesitzer nur die Möglichkeit bleiben, schnellstens eine neue Garage zu finden.
Es sei denn, er kann sich mit den neuen Mietern einigen und die Garage bis zum Frühling nutzen.

Gruß
Sticky