Heizkosten und co

Hallo

Darf ein Vermieter bei einer Wohnanlage mit 2 Häuser a 18 Wohneinheiten, Jedes Haus hat eine Heizanlage, allerdings besteht nur eine Tankanlage- diese Anlage in 2 Objekte bei den Heizkosten teilen?

Es werden die Zutankungen in der Gesamtaufstellung des Vermieters zusammen gezogen und auf beide Häuser verteilt, dann nach den Ableseeinheiten verteilt.
In den Einzelabrechnungen werden keine Anfangs- und Endbestände für Öl angegeben.
Letzte Tankung z:B.: am 09.11. 32359 Liter - Restbestand am 31.12. OLiter Öl.
Getankt wurde z.B. am 20.02., 06.04., 24.09 und 09.11.
Liter 12000 -11000 - 10000 - 32359
Tankgesamtvolummen 50000 Liter
Tank ist mit einem Ölmengenmesser ausgestattet.

Die Stromkosten - jedes Objekt mit drei Eingängen und jeder Eingang einen allgemein Stromzähler. Die Heizanlagen liegen im mittleren Eingang. Die Stromkosten der anderen 2 Eingänge werden zusammen gezogen und der Durchschnitt errechnet. Der Durchschnittswert wird von den Stromkosten des Eingangs mit Heizanlage abgezogen = Rest ergibt Stromkosten für die Heizung. Durchschnittswert wird für alle 3Eingänge als allgemein Strom genommen.
Ist so ein Verfahren korrekt?
Das Warmwasser wird umgelegt nach 18% und dann nach Wohnfläche verteilt. Vorjahre nach 30% Grund und der Rest nach Personen.

Müllgebühren - dürfen hier Gebühren für Reifenentsorgung und Sperrmüll auf den Mieter, der nicht Verursacher ist umgelegt werden?

Ist dies so machbar?

Hallo

Darf ein Vermieter bei einer Wohnanlage mit 2 Häuser a 18
Wohneinheiten, Jedes Haus hat eine Heizanlage, allerdings
besteht nur eine Tankanlage- diese Anlage in 2 Objekte bei den
Heizkosten teilen?

ja, das darf er

Es werden die Zutankungen in der Gesamtaufstellung des
Vermieters zusammen gezogen und auf beide Häuser verteilt,
dann nach den Ableseeinheiten verteilt.

korrekt

In den Einzelabrechnungen werden keine Anfangs- und
Endbestände für Öl angegeben.

ist nicht zulässig, Ausnahmen sind, dass am selben Tag der Tank voll aufgefüllt wird und faktisch also nur der Verbrauch eingekauft wird. Wobei sich deis dann jedes Jahr wiederholen muss.

Letzte Tankung z:B.: am 09.11. 32359 Liter - Restbestand am
31.12. OLiter Öl.
Getankt wurde z.B. am 20.02., 06.04., 24.09 und 09.11.
Liter 12000 -11000 - 10000 - 32359

Wer am 31.12. eiens Jahres Null Liter Heizöl hat, kann erfahrungsgemäss nicht erst am 20.02. tanken, weil ja ab 01.01. bis zu 20.02. weder eine Heizung noch Warmwasser funktioniert ( Null-Liter Heizöl erlauben keinen Betrieb der Anlage). Diese Abrechnung ist also falsch.

Tankgesamtvolummen 50000 Liter
Tank ist mit einem Ölmengenmesser ausgestattet.

Die Stromkosten - jedes Objekt mit drei Eingängen und jeder
Eingang einen allgemein Stromzähler. Die Heizanlagen liegen im
mittleren Eingang. Die Stromkosten der anderen 2 Eingänge
werden zusammen gezogen und der Durchschnitt errechnet. Der
Durchschnittswert wird von den Stromkosten des Eingangs mit
Heizanlage abgezogen = Rest ergibt Stromkosten für die
Heizung. Durchschnittswert wird für alle 3Eingänge als
allgemein Strom genommen.

Korrekt ist, dass die Kosten der Allgemeinstromzähler für jedes Haus getrennt gerechnet werden. Dass der Gesamtstrom des mittelern Einganges komplett auf die Heizung umgelegt wird ist ebenso falsch. Denn aus den Stromkosten der Heizung müssen die Kosten der Treppenhausbeleuchtung herausgerechnet werden.

Die rechtlich einfachste und sicherste Möglichkeit wäre, dass die Stromkosten des mittleren Eingangs in Höhe von 8 % des Gesamtölverbrauches in EURO herausgerechnet werden und der Rest und alle andere Kosten der Treppenhäuser addiert und über die Wohnflächen verteilt werden.

Ist so ein Verfahren korrekt?
Das Warmwasser wird umgelegt nach 18% und dann nach Wohnfläche
verteilt. Vorjahre nach 30% Grund und der Rest nach Personen.

Grundsätzlich gilt, wenn im Vorjahr 30 % Grundkosten und der Rest nach Personen umgelegt wird, dass im Folgejahr ohne schriftliche Vereinbarung mit den Mieterin keine Änderung erlaubt ist. Ein einmal festgelegter Schlüssel kann ohne Zustimmung der Mieter nicht mehr
verändert werden. Hier wird offenbar nach Gutsherrenart und Gutdünken abgerechnet.

Müllgebühren - dürfen hier Gebühren für Reifenentsorgung und
Sperrmüll auf den Mieter, der nicht Verursacher ist umgelegt
werden?

Nein, ist nicht erlaubt.

Du solltest einen Mieterverein aufsuchen. Ich schätze, das diese Abrechnung noch andere Mängel hat, die dem Laien nicht erkennbar sind. Vergleiche ale jetzigen Daten mit denen im Vorjahr. Abweichungen sollten geprüft werden. Einige werden logisch und korrekt sein, andere können zur Verschleierung einer falschen Abrechnung vorhanden sein.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors, der in einem Mieterverein als Berater tätig ist, dar.

Grüsse Günter

Hallo

Darf ein Vermieter bei einer Wohnanlage mit 2 Häuser a 18
Wohneinheiten, Jedes Haus hat eine Heizanlage, allerdings
besteht nur eine Tankanlage- diese Anlage in 2 Objekte bei den
Heizkosten teilen?

ja, das darf er

Hallo Günter
Danke!
Versteh ich noch nicht so ganz oder ich hab mich nicht verständlich ausgedrückt.
Man sag hier wohl Mehrhausanlage zu.
2 Häuser mit je 3 Eingängen - jedes Haus hat im mittleren Eingang eine eigne Heizanlage - also 2 insgesamt. Es gibt aber nur eine Tankanlage worüber beide Heizanlagen mit Öl versorgt werden.
In der Gesamtübersicht für den Vermieter werden Anfangs-/u. Endbstand Öl angegeben - der errechnete Verbrauch wird auf die 2 Häuser verteilt. In der Einzelabrehnung werden für den Mieter werden keine Anfangs- und Endbstände ausgewiesen sondern nur der vom Vermieter errechnete Verbrauch.
z.B. errechneter Verbrauch 54 000 Liter Öl = 19523,98 Euro - Unterverteilung Heizanlage A 30395 Liter Öl = 10979 Euro - Heizanlage B 23953 Liter Öl = 8584 Euro
Zzgl. Betriebstrom, Wartung, Reinigung Messausstattung.
Tankanlage angeblich mit einem Ölmengenmesser ausgestattet, was immer das sein mag.

Strom kosten 2 Haus
Eingang A 123,75 Euro - Eingang C 290, 34 EURO = errechneter Durchschnitt 207,05 Euro.(Nur Treppenhaus je 6 Parteien)
Eingang B hat Stromkosten von 941,94 Euro abzgl. errechneter Durchschnitt 207,05 = 734,89 Euro Betriebstrom Heizung.
Wenn 8% des Energieverbrauchs Heizung zu Grunde gelegt werden wären dies 686,78 Euro Heizungsstrom.
Eingang B hat allgemein Strom 941,94 Euro abzgl. 686,78 Euro = 255,16 Euro allgemein Stromkosten:? für 6 Parteien nicht alle dass ganze Jahr belegt.

Du solltest einen Mieterverein aufsuchen. Ich schätze, das
diese Abrechnung noch andere Mängel hat, die dem Laien nicht
erkennbar sind. Vergleiche ale jetzigen Daten mit denen im
Vorjahr. Abweichungen sollten geprüft werden. Einige werden
logisch und korrekt sein, andere können zur Verschleierung
einer falschen Abrechnung vorhanden sein.

Danke und Gruß
Elfi

Hallo Elfi,

Darf ein Vermieter bei einer Wohnanlage mit 2 Häuser a 18
Wohneinheiten, Jedes Haus hat eine Heizanlage, allerdings
besteht nur eine Tankanlage- diese Anlage in 2 Objekte bei den
Heizkosten teilen?

ja, das darf er

Hallo Günter
Danke!
Versteh ich noch nicht so ganz oder ich hab mich nicht
verständlich ausgedrückt.
Man sag hier wohl Mehrhausanlage zu.
2 Häuser mit je 3 Eingängen - jedes Haus hat im mittleren
Eingang eine eigne Heizanlage - also 2 insgesamt. Es gibt aber
nur eine Tankanlage worüber beide Heizanlagen mit Öl versorgt
werden.

habe ich auch so verstanden

In der Gesamtübersicht für den Vermieter werden Anfangs-/u.
Endbstand Öl angegeben - der errechnete Verbrauch wird auf die
2 Häuser verteilt.

dann habe ich was falsch verstanden. Ich habe verstanden, dass kein Anfangs- und Endbestand bekannt ist, nur der Verbrauch. Wenn der Vermieter so abrechnet, darf er dies über beide Wohneinheiten machen.

In der Einzelabrehnung werden für den

Mieter werden keine Anfangs- und Endbstände ausgewiesen
sondern nur der vom Vermieter errechnete Verbrauch.

ja, aber der Verbrauch wird ja mohl gemessen. Also kannst Du die Zählerstände anfordern.

z.B. errechneter Verbrauch 54 000 Liter Öl = 19523,98 Euro -
Unterverteilung Heizanlage A 30395 Liter Öl = 10979 Euro -
Heizanlage B 23953 Liter Öl = 8584 Euro
Zzgl. Betriebstrom, Wartung, Reinigung Messausstattung.
Tankanlage angeblich mit einem Ölmengenmesser ausgestattet,
was immer das sein mag.

Strom kosten 2 Haus
Eingang A 123,75 Euro - Eingang C 290, 34 EURO = errechneter
Durchschnitt 207,05 Euro.(Nur Treppenhaus je 6 Parteien)
Eingang B hat Stromkosten von 941,94 Euro abzgl. errechneter
Durchschnitt 207,05 = 734,89 Euro Betriebstrom Heizung.
Wenn 8% des Energieverbrauchs Heizung zu Grunde gelegt werden
wären dies 686,78 Euro Heizungsstrom.
Eingang B hat allgemein Strom 941,94 Euro abzgl. 686,78 Euro =
255,16 Euro allgemein Stromkosten:? für 6 Parteien nicht alle
dass ganze Jahr belegt.

Du solltest einen Mieterverein aufsuchen. Ich schätze, das
diese Abrechnung noch andere Mängel hat, die dem Laien nicht
erkennbar sind. Vergleiche ale jetzigen Daten mit denen im
Vorjahr. Abweichungen sollten geprüft werden. Einige werden
logisch und korrekt sein, andere können zur Verschleierung
einer falschen Abrechnung vorhanden sein.

Du solltest hier tatsächlich die Abrechnung überprüfen lassen. Mir kommt das Zahlenwerk etwas unklar vor, man müsste die Abrechnungen sehen.

Grüsse Günter