Hallo
Darf ein Vermieter bei einer Wohnanlage mit 2 Häuser a 18
Wohneinheiten, Jedes Haus hat eine Heizanlage, allerdings
besteht nur eine Tankanlage- diese Anlage in 2 Objekte bei den
Heizkosten teilen?
ja, das darf er
Es werden die Zutankungen in der Gesamtaufstellung des
Vermieters zusammen gezogen und auf beide Häuser verteilt,
dann nach den Ableseeinheiten verteilt.
korrekt
In den Einzelabrechnungen werden keine Anfangs- und
Endbestände für Öl angegeben.
ist nicht zulässig, Ausnahmen sind, dass am selben Tag der Tank voll aufgefüllt wird und faktisch also nur der Verbrauch eingekauft wird. Wobei sich deis dann jedes Jahr wiederholen muss.
Letzte Tankung z:B.: am 09.11. 32359 Liter - Restbestand am
31.12. OLiter Öl.
Getankt wurde z.B. am 20.02., 06.04., 24.09 und 09.11.
Liter 12000 -11000 - 10000 - 32359
Wer am 31.12. eiens Jahres Null Liter Heizöl hat, kann erfahrungsgemäss nicht erst am 20.02. tanken, weil ja ab 01.01. bis zu 20.02. weder eine Heizung noch Warmwasser funktioniert ( Null-Liter Heizöl erlauben keinen Betrieb der Anlage). Diese Abrechnung ist also falsch.
Tankgesamtvolummen 50000 Liter
Tank ist mit einem Ölmengenmesser ausgestattet.
Die Stromkosten - jedes Objekt mit drei Eingängen und jeder
Eingang einen allgemein Stromzähler. Die Heizanlagen liegen im
mittleren Eingang. Die Stromkosten der anderen 2 Eingänge
werden zusammen gezogen und der Durchschnitt errechnet. Der
Durchschnittswert wird von den Stromkosten des Eingangs mit
Heizanlage abgezogen = Rest ergibt Stromkosten für die
Heizung. Durchschnittswert wird für alle 3Eingänge als
allgemein Strom genommen.
Korrekt ist, dass die Kosten der Allgemeinstromzähler für jedes Haus getrennt gerechnet werden. Dass der Gesamtstrom des mittelern Einganges komplett auf die Heizung umgelegt wird ist ebenso falsch. Denn aus den Stromkosten der Heizung müssen die Kosten der Treppenhausbeleuchtung herausgerechnet werden.
Die rechtlich einfachste und sicherste Möglichkeit wäre, dass die Stromkosten des mittleren Eingangs in Höhe von 8 % des Gesamtölverbrauches in EURO herausgerechnet werden und der Rest und alle andere Kosten der Treppenhäuser addiert und über die Wohnflächen verteilt werden.
Ist so ein Verfahren korrekt?
Das Warmwasser wird umgelegt nach 18% und dann nach Wohnfläche
verteilt. Vorjahre nach 30% Grund und der Rest nach Personen.
Grundsätzlich gilt, wenn im Vorjahr 30 % Grundkosten und der Rest nach Personen umgelegt wird, dass im Folgejahr ohne schriftliche Vereinbarung mit den Mieterin keine Änderung erlaubt ist. Ein einmal festgelegter Schlüssel kann ohne Zustimmung der Mieter nicht mehr
verändert werden. Hier wird offenbar nach Gutsherrenart und Gutdünken abgerechnet.
Müllgebühren - dürfen hier Gebühren für Reifenentsorgung und
Sperrmüll auf den Mieter, der nicht Verursacher ist umgelegt
werden?
Nein, ist nicht erlaubt.
Du solltest einen Mieterverein aufsuchen. Ich schätze, das diese Abrechnung noch andere Mängel hat, die dem Laien nicht erkennbar sind. Vergleiche ale jetzigen Daten mit denen im Vorjahr. Abweichungen sollten geprüft werden. Einige werden logisch und korrekt sein, andere können zur Verschleierung einer falschen Abrechnung vorhanden sein.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors, der in einem Mieterverein als Berater tätig ist, dar.
Grüsse Günter