Schönheitsreparaturen - mal wieder

Hallo Leute,

seit über 10 Jahren hängen nun die gleichen Tapeten in den Zimmern.

Müssen die Tapeten vom Mieter erneuert werden oder muß er sie - wenn überhaupt - nur streichen?
Muß er gar nichts tun, wenn die Räume keine entspechenden ‚Gebrauchsspuren‘ aufweisen?

Und num zum Fragenkatalog:

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
seit über 7 Jahren
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Ich nehme an, dass die Mieter renoviert haben.
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Ja, aber nicht frisch. Anstrich war schon mehrere Jahre alt. Es gab aber keine sichtbaren Schäden etc. Wohnung war sauber ohne Spuren.
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
3 Jahre Küche, Bad / 5 Jahre Wohnräume etc.
5)Wie lautet der genaue Text ?
sorry, zu lang. Ist aber ‚professioneller’ Vertrag, der Mieter korrekt (nach m.E.) zu Schönheitsreparaturen auffordert.
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
Mieter ist beweispflichtig für die in der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
… bei Auszug die Schönheitsreparaturen nicht fällig (entsprechend der Fristen unter 4) ) so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostensatz …
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Weiß ich nicht, aber Mieter ist beweispflichtig für die in der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen.
10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Wahrscheinlich nicht, weiß ich aber nicht genau. Mieter sind noch drin.
11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Nein, alles weiße Rauhfasertapeten
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Weiß ich nicht.

Vielen Dank
Gruß
Bernd

Hallo Leute,

seit über 10 Jahren hängen nun die gleichen Tapeten in den
Zimmern.

Wen störts ?

Müssen die Tapeten vom Mieter erneuert werden oder muß er sie

  • wenn überhaupt - nur streichen?

Warum sollten sie erneuert werden ? Falls sie gestrichen werden können (d.h. keine groben Beschädigungen haben und die Klebung an den Stoßkanten noch gut ist) wär’s aus dieser Sicht kein Problem.
Zu oft streichen ist bei Rauhfaser eher schädlich als nützlich, da sind die Klauseln, die zu Renovierungsfristen auffordern eher nachteilig für die Mietsache.
Überdies sind sie ja nicht vom Mieter angebracht worden sondern Bestandteil der Wohnung (10Jahre alt), mithin Sache des Vermieters.

Muß er gar nichts tun, wenn die Räume keine entspechenden
‚Gebrauchsspuren‘ aufweisen?

Richtig.
Die Punkte 6), 9), 10), 11) und 12) sind m.E. merkwürdig und unstimmig:
Warum nicht einfach beim Mieter anfragen (Begehung bei selbstverständlich vorheriger Ankündigung), sich ein Bild verschaffen und mit den Menschen reden ?
Zu 8) : passt irgendwie nicht : wenn ein Anstrich vom Mieter (oder Beauftragten) durchgeführt wurde, ob zu Fristenplan passend oder nicht, muß weder nochmals gestrichen werden noch irgendetwas bezahlt, sofern der Zeitraum nicht lange zurückliegt, der Anstrich gut ist sowie keine Beschädigungen / Gebrauchsspuren vorliegen.
Er kann dann nicht nochmals mit einem „Kostensatz“ (wie auch immer der definiert sein sollte) zur Kasse gebeten werdem, dies wäre eine Übervorteilung des Mieters (und überdies schlecht für die Tapeten…)

Und num zum Fragenkatalog:

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
seit über 7 Jahren
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Ich nehme an, dass die Mieter renoviert haben.
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen
?
Ja, aber nicht frisch. Anstrich war schon mehrere Jahre alt.
Es gab aber keine sichtbaren Schäden etc. Wohnung war sauber
ohne Spuren.
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden
?
3 Jahre Küche, Bad / 5 Jahre Wohnräume etc.
5)Wie lautet der genaue Text ?
sorry, zu lang. Ist aber ‚professioneller’ Vertrag, der
Mieter korrekt (nach m.E.) zu Schönheitsreparaturen
auffordert.
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die
Fristeneinhaltung?
Mieter ist beweispflichtig für die in der Mietzeit
durchgeführten Schönheitsreparaturen
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
… bei Auszug die Schönheitsreparaturen nicht fällig
(entsprechend der Fristen unter 4) ) so zahlt der Mieter an
den Vermieter einen Kostensatz …
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter
erledigt ?
Weiß ich nicht, aber Mieter ist beweispflichtig für die in
der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen.
10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Wahrscheinlich nicht, weiß ich aber nicht genau. Mieter sind
noch drin.
11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Nein, alles weiße Rauhfasertapeten
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Weiß ich nicht.

Vielen Dank
Gruß
Bernd