Hallo!
Angenommen, die Abrechnungsperiode ist vom 01.11. bis 31.10. jährlich. Wann müssen spätestens die Messgeräte der Heizung abgelesen werden? Ist es noch im üblichen Rahmen, wenn eine Ablesung erst am z.B. 21.11. erfolgt?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Jeannette
Hallo!
Angenommen, die Abrechnungsperiode ist vom 01.11. bis 31.10.
jährlich. Wann müssen spätestens die Messgeräte der Heizung
abgelesen werden? Ist es noch im üblichen Rahmen, wenn eine
Ablesung erst am z.B. 21.11. erfolgt?
Wenn sichergestellt ist das bei vergleichenden Messungen ALLE Wohnungen im engen Zeitrahmen gelesen wurden Ja.
Wolfgang
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Jeannette