Hallo liebe Wissende,
ich hätte gern eure Meinung zu folgendem Fall:
Vorgeschichte: Frau X aus Kleinweltwinkel arbeitet in Y-Stadt und hat da eine Zweitwohnung. Der Vermieter hat vor zwei Jahren gewechselt. Frau X teilte daraufhin dem neuen Vermieter mit, dass ihr Hauptwohnsitz in Kleinweltwinkel liegt, und forderte ihn auf, Briefe an sie ausschließlich an ihre Kleinweltwinkeler Adresse zu schreiben. Sie hält sich tagsüber nicht in der Wohnung auf, kommt gewöhnlich nicht vor 23 Uhr nach Hause und hat daher so gut wie keinen Kontakt zu ihren Nachbarn.
Sachverhalt: Frau X kommt nach drei Wochen aus dem Urlaub zurück, steht um 1 Uhr nachts bei strömendem Regen mit Gepäck vor der Tür. Ihr Schlüssel passt nicht mehr. Das Taxi ist weg. Sie merkt, dass der Vermieter das Haustürschloss ausgewechselt hat. Am Briefkasten klebt ein handschriftlicher Zettel eines Nachbarn A, Frau X könne ihre Schlüssel bei Nachbarin B abholen (in dem Haus wohnen ca. 6-7 Mietparteien). Es ist 1 Uhr nachts, Nachbar A und B liegen im Tiefschlaf, niemand reagiert auf das Klingeln. Schließlich ruft die ausgesperrte Frau X ihre Schwester im eine Stunde entfernten Kleinweltwinkel an, die holt sie ab, Frau X kommt gegen 2.30 Uhr bei ihrer Mutter an, hat da noch knapp drei Stunden Schlaf und muss dann los, um ihren Arbeitsplatz in Y-Stadt mit dem Auto ihrer Mutter zu erreichen.
In den drei Wochen Urlaub gingen zwei Briefe des Vermieters bei Frau X in Kleinweltwinkel ein: Eine Hochglanzbroschüre der Mietfirma und ein Brief, in dem eine Mieterhöhung angekündigt wurde. Beide Briefe wurden vereinbarungsgemäß von X’s Mutter geöffnet, die am Telefon an Frau X über den Inhalt berichtete. Die Adresse war also nach wie vor bekannt. Eine Ankündigung über den Schlosswechsel ist nicht erfolgt.
Frage:
- Darf ein Vermieter ohne Ankündigung ein Schloss austauschen?
- Hat Frau X Anspruch auf Schmerzensgeld (Sie hat sich eine Erkältung zugezogen und der Erholungseffekt ihres Jahresurlaubs ist natürlich auch hin)? Können sie und ihre Schwester Schmerzensgeld für die verlorene Nachtruhe geltend machen? Wenn ja: Ist eine Monatsmiete angemessen?
- Wieviel kann man für die Fahrtkosten der Schwester berechnen?
Herzliche Grüße und vielen Dank
Petra
Hallo!
Frage:
- Darf ein Vermieter ohne Ankündigung ein Schloss austauschen?
Das beantwortet sich doch mit gesundem Menschenverstand. Der Vermieter muss dem Mieter ermöglichen, die Wohnung zu nutzen. Das setzt voraus, dass der Mieter ins Haus kommt. Das geht nur mit dem passenden Schlüssel. Dass der Vermieter an die Mieterin gedacht hat, und den Schlüssel hinterlegte, ist doch ein feiner Zug. Mit einer Ankunft Mitten in der Nacht kann natürlich niemand rechnen. Der Vermieter kann ja auch nicht wissen, wann sich welcher Mieter im Urlaub befindet - er hätte die Aktion aber sinnvollerweise rechtzeitig ankündigen können…Ohne groß darüber nachzudenken, würde ich sagen, man könnte die Kosten für ein Taxi zum Hotel und die Kosten für eine Hotelübernachtung verlangen.
- Hat Frau X Anspruch auf Schmerzensgeld (Sie hat sich eine
Erkältung zugezogen und der Erholungseffekt ihres
Jahresurlaubs ist natürlich auch hin)?
Also die Frage mit der Erkältung könnte ich ja noch einigermaßen verstehen, würde sie aber schon gefühlsmäßig verneinen…Aber Schmerzensgeld, weil man sich am letzten Urlaubstag über das Schloss geärgert hat? Ich denke Du willst hinaus auf die Sache mit dem Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit…Den kann man haben, wenn man statt im Sternehotel drei Wochen im Zelt liegen muss, aber sicher nicht, wenn man sich am Tag der Rückkehr über irgendwas ärgert…Du hast eine interessante Auffassung vom Deutschen Rechtssystem. Es ist schon nicht unumstritten, ob eine Frau, die vom Unfalltod ihres Mannes erfährt, Schermzensgeld verlangen kann, weil sie die Nachricht schockiert hat - und Du fragst ernsthaft, ob man Schmerzensgeld verlangen kann, weil man sich über ein ausgewechseltes Schloss schwarzgeärgert hat? Interessanter Ansatz!
Schwester Schmerzensgeld für die verlorene Nachtruhe geltend
machen?
Nein, weil das ja ein freiwilliges Opfer gewesen ist. Sie war ja nicht gezwungen, ihre Nachtruhe zu opfern…
Wenn ja: Ist eine Monatsmiete angemessen?
Versuch doch eine Jahresmiete, man kann sich ja immer noch vergleichen.
- Wieviel kann man für die Fahrtkosten der Schwester
berechnen?
Darüber könnte man in der Tat nachdenken…
Zustimmung zur Meinung von Frank
Grüße Günter
Hi Frank,
er hätte die Aktion aber sinnvollerweise rechtzeitig ankündigen
können
- hat er vielleicht und die Mieterin hats verpennt
- oder es war eine Eilaktion (gestohlener Schlüssel etc)
Darüber läßt sich trefflich spekulieren, solange die Hintergründe einer solchen Aktion nicht bekannt sind.
Aber nehmen wir mal an, es war eine Eilaktion, um möglichen Schaden für alle Mieter abzuwenden, dann kann ich irgendwie noch keinen Anspruch erkennen. Was hätte der Vermieter denn sonst tun können?
Aber, wie erwähnt, das ist Stochern im Nebel.
mfg Ulrich (IANAL)