hallo und einen schönen guten … ,
ich würde mich freuen,wenn jemand mir auf folg.fragen antworten kann,
bzw. wenn jemand mir helfen kann .
Am 30.06.2003 habe ich ein Lager ca. 100 qm angemietet .
Zum 01.10.2005 hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden,
( die Neuen Eigentümer ist ein Verein , Mosche )
ich wurde von der neuen Hausverwaltung angeschrieben, mir wurde der Eigentümerwechsel mitgeteilt, und ich wurde gebeten die Miete auf
die Neue Bankverb. zu überweisen, dies ist auch geschehen .
jetzt wurde mir gestern mitgeteilt, dass ich mich nach an anderes Lager umsehen soll, weil sie mich Kündigen werden, der Verein möchte das Lager umbauen und selber nutzen .
Kann ich tatsächlich weil ein Eigentümerwechsel stattgefunden und
der Verein das Lager selber nutzen möchte gekündigt werden ?
Im Vertrag stehen die üblichen Daten und folgendes :
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende , die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden .
heißt dass auch, dass ich auch gekündigt werden kann ohne das
ich mir etwas zu Schulden kommen lassen hab ?
Für eure antworten und Mühe danke ich euch im voraus .
netten Gruss aus berlin
Samir
Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende , die
für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden .
heißt dass auch, dass ich auch gekündigt werden kann ohne das
ich mir etwas zu Schulden kommen lassen hab ?
Hallo Samir,
Ja, du kannst auch ohne eigenes Verschulden gekündigt werden.
So wie ich das verstehe müssen die dir aber 3 Monate im Voraus kündigen und die Kündigung ist dann erst am Quartalsende wirksam, d.H.
Sie müssen vor dem 01/01 kündigen, damit dein „letzter Tag“ der 31/03 ist
vor dem 01/04->30/06
01/07->30/09
01/10->31/12
Gruß
Sticky
Hi,
Am 30.06.2003 habe ich ein Lager ca. 100 qm angemietet .
Somit kein privat genutzter Wohnraum.
Kann ich tatsächlich weil ein Eigentümerwechsel stattgefunden
und der Verein das Lager selber nutzen möchte gekündigt werden ?
Das hätte dir auch ohne Eigentümerwechsel passieren können.
heißt dass auch, dass ich auch gekündigt werden kann ohne das
ich mir etwas zu Schulden kommen lassen hab ?
Das hat nichts damit zu tun.
Wie oben: es ist kein privat genutzter Wohnraum. Verträge werden geschlossen, Verträge werden gekündigt.
Wenn du das vermeiden willst, dann sollte der Vertrag eine längere Laufzeit haben. Das bindet beide Seiten über eine längere Zeit. Im gewerblichen Bereich ist das so üblich.
mfg Ulrich
Hallo!
Deine Anfrage hat alles andere als allgemeinen Charakter, aber diese Frage hier ist zu köstlich, die möchte ich gerne beantworten:
heißt dass auch, dass ich auch gekündigt werden kann ohne das
ich mir etwas zu Schulden kommen lassen hab ?
Wenn der Abschluss eines Mietvertrages bedeuten würde, von nun an auf ewige Zeiten den Mieter, seine Erben, deren Erben und deren Erben im Haus zu haben, würde niemand einen Mietvertrag unterzeichnen. Da im Beispielfall auch keine Obdachlosigkeit droht, ist da nix zu machen. Grundsätzlich gilt § 903 BGB: Wer Eigentum hat, darf damit machen, was er will, und das ist auch gut so.